Intransparentes Vorgehen? Geplanter 50 Meter Funkturm löst Widerstand aus Bevölkerung aus.

(stm)

Ein Bürger aus Schwerin hat eine Petition gegen die Errichtung eines 50 Meter hohen Funkturms der Deutschen Funkturm GmbH in der Gartenkolonie Marienhöhe (Roghaner Straße) eingereicht. Der geplante Standort des Funkturms liegt nur 100 Meter von einer Wohnbebauung entfernt, was bei den Anwohnern Bedenken hinsichtlich der Ästhetik und des Wohnumfelds geweckt hat.

Der Bürger äußert zudem Bedenken, dass der Funkturm die Sichtachse in Richtung des Landschaftsschutzgebietes Grimke See – Ostorfer See beeinträchtigen könnte. Dies könnte potenziell die natürliche Schönheit der Umgebung stören und den Wert der umliegenden Immobilien mindern.

Mangelnde Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

In seiner Petition fordert der Bürger, dass alternative Standorte geprüft werden und dass die Anwohner und der Ortsbeirat in das Vorhaben einbezogen werden. Denn dies sei bisher nicht geschehen, so schreibt der Schweriner:

„Die im Umfeld wohnende Bevölkerung und der Ortsbeirat wurden in keiner Weise in das Vorhaben einbezogen. Ich habe dem Ortsbeirat die Information zukommen lassen, den Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft angeschrieben und lediglich eine allgemein gehaltene Antwort erhalten, dass noch kein Antrag auf Baugenehmigung vorliegt. Auch der Ortsbeirat hat nach Rücksprache mit dem Ortsbeiratsvorsitzenden um Aufklärung gebeten, jedoch bisher keine Antwort der Landeshauptstadt Schwerin erhalten.“


Die Stadtvertreter werden nun auf der kommenden Sitzungen eine Beschlussvorlage der Stadt zur Abstimmung erhalten. Dann soll über die Petition entschieden werden.

Zusammenfassend fordert die Petition, neben einer Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern, die Stadtverwaltung auf: „den geplanten Standort für einen Funkturm einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und Alternativen in Erwägung zu ziehen.“ Weiter fordert der Petitionseinreicher: „Ich beantrage dringend, meine Eingabe in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung zu behandeln mit dem Ziel, eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben an dem geplanten Standort zu verhindern.“


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