(stm/Kommentar)
Die AfD-Fraktion in Schwerin hat zur kommenden Sitzung der Stadtvertretung (Sitzungstermin 16. September) einen Antrag gestellt, der die Aufhebung des 2020 ausgerufenen Klimanotstandes fordert. Mit der Begründung, dass die damals gesteckten Klimaziele, insbesondere die CO₂-Neutralität bis 2035, weder finanziell noch praktisch umsetzbar seien, versucht die AfD, einen Schlussstrich unter die recht ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen zu ziehen. Doch bei genauerem Hinsehen wird klar, dass der Antrag nicht nur ein einseitiges Bild der Situation zeichnet, sondern auch ignoriert, wie weitreichend die Stadt bereits Maßnahmen für den Klimaschutz integriert hat. Die AfD spricht zudem von „aus Expertensicht unlösbare Probleme des Beschlusses der Stadtvertretung“, doch die Stadt hatte erst kürzlich den bereits seit 2020 eingeschlagenen Weg evaluiert und weitere Schritte angekündigt. In diesem Beitrag wollen wir inhaltlich auf den Antrag der AfD eingehen.
Symbolpolitik oder konkrete Maßnahmen?
Die AfD wirft der Stadtvertretung vor, mit dem Klimanotstand eine rein symbolische Entscheidung getroffen zu haben. Diese Darstellung lässt außer Acht, dass der Klimanotstand weltweit genutzt wird, um auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes hinzuweisen und die Politik zu konkretem Handeln zu zwingen. Tatsächlich war der Beschluss von 2020 eng mit dem Ziel verknüpft, Schwerin bis 2035 klimaneutral zu gestalten. Der AfD-Antrag vermittelt hingegen das Bild, als wäre dies von Anfang an eine unerreichbare Illusion gewesen.
Eine aktuelle Mitteilung der Stadt widerlegt die AfD
Erst im April/Mai 2024 veröffentlichte die Stadt eine aktuelle Mitteilung des Oberbürgermeisters, die zeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung in Schwerin bereits fester Bestandteil der Stadtentwicklung sind. Diese Maßnahmen sind tief in die Bauleitplanung und Stadtentwicklungskonzepte integriert. Schon zu Beginn jeder Planung werden nach Angaben der Stadt die Auswirkungen auf das Klima durch den Fachdienst Umwelt geprüft und die Ergebnisse würden somit direkt in die Bauleitplanung mit einfließen. Klimaschutz ist zudem im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030“ (ISEK) verankert und bildet, so schreibt es der Chef der Schweriner Stadtverwaltung, eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt.
Städtische Eigenbetriebe und Beteiligungen arbeiten demnach nach Aussage der Stadtverwaltung aktiv an der Erstellung einer Klimabilanz für die Stadt, um den CO₂-Fußabdruck zu ermitteln und zu reduzieren. Die Stadt beteilige sich zudem an einem von der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Projekt, das die Basis für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Schwerin schaffen soll. All diese Maßnahmen stehen im Widerspruch zur Behauptung der AfD, dass die Stadt keine realisierbaren Wege zur CO₂-Neutralität finden kann.
Die finanziellen Argumente der AfD – Einseitig?
Die AfD argumentiert, dass die Umsetzung der Klimaziele finanziell nicht tragbar sei. Doch hierbei bleibt sie oberflächlich und liefert keine konkreten Zahlen oder Belege, welche die Kosten des Nichthandelns einbeziehen würden. Langfristig könnten die wirtschaftlichen Schäden durch den Klimawandel – etwa durch Extremwetterereignisse (Starkregen und die Folgekosten… Man erinnere sich daran, dass es ganze 5 Jahre und sehr viel Geld gekostet hat, alleine die Unterführung in der Lübecker Straße wieder herzustellen…) und erhöhte Gesundheitskosten – die Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen bei weitem übersteigen.
Zudem profitiere Schwerin als finanziell schwache Kommune von einer 100-prozentigen Förderung für das Projekt „Klimagerechte Wärmeplanung“. Die AfD verschweigt diese wichtigen Aspekte und verzichtet darauf, alternative Ansätze vorzuschlagen. Stattdessen spricht die AfD von Experten, die dem Schweriner Stadtvertreterbeschluss als unrealisierbar bezeichnen. Wer diese Experten sein sollen, sagt die Partei nicht.
Aufgeben statt Weiterdenken?
Ein besonders auffälliges Manko im Antrag der AfD ist das Fehlen jeglicher konstruktiver Vorschläge. Während die Partei die aktuellen Klimaziele als unrealistisch bezeichnet, liefert sie keine Alternativen, wie der Klimaschutz in Schwerin dennoch vorangetrieben werden könnte. Der Antrag liest sich wie ein Aufruf zum Aufgeben – ohne Visionen, wie man auf die klimatischen und wirtschaftlichen Herausforderungen reagieren könnte. Stattdessen wird der Fokus allein auf die Schwierigkeiten der Umsetzung gelenkt, während die bereits erzielten Fortschritte und laufenden Projekte der Stadt ignoriert werden.
Zudem greift die AfD nur einen der Punkte aus dem Klimanotstandsbeschluss an. Umwelt und Artenschutz sind genauso Bestandtteil des Beschlusses aus Januar 2020. Doch dass ignoriert die AfD, und das obwohl sie in ihrer Antragsbegründung schreibt: „…Die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Umweltschutz wird von allen Parteien in der Stadtvertretung gesehen.“. Dass Umweltschutz auch Klimaschutz ist und umgekehrt, wird übersehen. Selbst wenn es der AfD „nur“ um die CO Reduzierung bis 2035 gehen würde, statt diesen einen Punkt anzugehen, den gesamten Beschluss aufzukündigen, zeigt dass der Antrag schlicht Stimmungsmache zu sein scheint.
Die Entscheidung trifft die Stadtvertretung am 16. September. Die Sitzung wird Live ins Netz übertragen und kann dann ab etwa 17 Uhr auf www.schwerin.de/stream angesehen und mitverfolgt werden.
Kommentar:
Der Antrag der AfD, den Klimanotstand in Schwerin aufzuheben, ist mehr als nur ein Schritt zurück im Kampf gegen den Klimawandel. Er zeigt, dass die AfD bereit ist, zentrale Herausforderungen unserer Zeit als „unlösbar“ abzutun, ohne sinnvolle Alternativen anzubieten. Die Stadt Schwerin hingegen hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Klimaschutz und Klimaanpassung in die Stadtplanung zu integrieren und wird durch nationale Fördermittel unterstützt. Dass es einen Klimawandel gibt, sehen sogar inzwischen auch einige in der AfD ein – auch wenn jene stets betonen, der Mensch sei nicht dafür verantwortlich. Selbst wenn es ein „natürlicher Klimawandel“ wäre, muss sich Schwerin doch mit verschiedenen Maßnahmen darauf vorbereiten. Und viele dieser Vorbereitungen sind Betsandteil des „Klimanotstand-Beschlusses“. Die Klimakrise erfordert innovative und langfristige Lösungsansätze – der AfD-Antrag signalisiert jedoch nichts weiter als den Wunsch, das Handtuch zu werfen.
Hier kann der Antrag der AfD schwerin zum Widerruf des Klimanotstadbeschluss eingesehen und heruntergeladen werden:
Hintergrund
Die Stadtvertretung hatte im Januar 2020 Folgendes beschlossen:
- Die Landeshauptstadt Schwerin schließt sich den Städten an, die bereits den
„Klimanotstand“ erklärt haben. Sie setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige
städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Umsetzung des Integrierten
Klimaschutzkonzepts der Landeshauptstadt Schwerin in allen Handlungsfeldern,
insbesondere in den Bereichen Verkehr sowie Bauen und Stadtentwicklung zu forcieren. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, jährlich die Stadtvertretung und die Öffentlichkeit
über die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Integrierten
Klimaschutzkonzepts der Landeshauptstadt zu informieren und entsprechende
Konsequenzen daraus zu ziehen. Weiterhin sollen über geeignete Beteiligungsformen die Ideen der Bürgerinnen und Bürger für Maßnahmen des Klimaschutzes fortlaufend
aufgenommen und dabei insbesondere Kinder und Jugendliche, z.B. der Kinder- und
Jugendrat und die Aktiven von Fridays for Future, beteiligt werden. - Die städtischen Beteiligungen werden aufgefordert, sich verstärkt für den Klimaschutz
einzusetzen und der Stadtvertretung alle zwei Jahre zu berichten. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, personelle und organisatorische
Rahmenbedingungen zu schaffen, um die beschlossene CO2-Reduktion von 6 auf 4 Tonnen (pro Person und Jahr) bis zum Jahr 2025 sowie die CO2-Neutralität der Landeshauptstadt bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
a. den Beschlussvorlagen der Verwaltung die jeweiligen Auswirkungen der
Antragsgegenstände auf die Klimabilanz der Landeshauptstadt darzustellen.
b. bei allen seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Dies gilt insbesondere bei allen Bebauungsplänen. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2020 ein Energiekonzept für die
Landeshauptstadt vorzulegen, auf dessen Grundlage die Energieversorgung der
Landeshauptstadt Schwerin bis zum Jahr 2035 so umgestellt wird, dass sie zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgt. Dabei muss die besondere Bedeutung der Schweriner GuD-Anlagen als wichtiger Baustein der Energiewende berücksichtigt werden.
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