(stm) Ein Antrag eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI, forderte die Stadt auf Daten zum Thema „Schulaversion“ beziehungsweise „Schulabsentismus“ bei Schülerinnen und Schülern in Schwerin abzurufen. Der Oberbürgermeister soll demnach die vorhandenen Daten beim Staatlichen Schulamt Schwerin anfordern und sie den zuständigen Fachdiensten, insbesondere den Bereichen Jugend, Bildung und Sport, zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde hingegen von der Stadtverwaltung als „nicht zulässig“ bezeichnet.
Der Antrag ist mit der mehrheit der Stadtvertretung in die zuständigen Fachausschüsse verschoben worden, um weiterführend beraten und bearbeitet zu werden. Im Rahmen derDebatte des Antrags wies Anita Gröger (ASK) darauf hin, dass die Problematik der Schulaversion nicht ausschließlich von den Eltern ausgehe. Vielmehr liege auch im Lehrpersonal und möglicherweise in strukturellen Problemen der Bildungsinstitutionen eine Mitverantwortung. Die Antragsteller heben hervor, dass für eine erfolgreiche Bearbeitung der Thematik sowohl Schüler- als auch Lehrer- und Verwaltungsaspekte berücksichtigt werden müssen.
In der Begründung des Antrags wurd betont, dass die durch das Staatliche Schulamt erhobenen Daten der Jugendhilfeplanung und dem Fachdienst Bildung und Sport helfen sollen, ihre Ziele zu erreichen und Konfliktpotenziale frühzeitig zu erkennen. Bisher wurde jedoch von der Verwaltung kein formeller Datenabruf vorgenommen, was durch diesen Antrag geändert werden soll. Ein finanzwirtschaftlicher Einfluss durch über- oder außerplanmäßige Aufwendungen wird in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Die Debatte zu dem Antrag kann in der nachfolgenden Audiodatei angehört werden:
Hier kann der Antrag heruntergeladen und eingesehen werden:











