Spielplatz Kieler Straße: Vertragsunterzeichnung vorerst ausgesetzt! Stadtvertretung soll nun entscheiden.

(PM/ask)

Die umstrittenen Verkaufspläne für den Spielplatz in der Kieler Straße in Schwerin-Lankow geraten weiter ins Wanken. Nach einer Beschwerde des ask Stadtvertreters teilte die Landesrechtsaufsicht mit, dass die Stadt nun eine aktualisierte Beschlussvorlage zum Vorgang in die Stadtvertretung einbringt. Die Beratung soll am 14. Juli 2025 erfolgen. Bis dahin bleibt die Unterzeichnung des Kaufvertrags vorerst ausgesetzt. Diese war ursprünglich für den aktuellen Monat Juni vorgesehen. Die Rechtsaufsichtliche Beanstandung ist dadurch allerdings auch erstmal auf Eis gelegt, bis im Juli die Stadtvertretung beraten hat.

Zudem hat die ask bereits einen eigenen Antrag eingereicht, der den kompletten Stopp des geplanten Verkaufs fordert. Damit stehen der Stadtvertretung dann mehrere Optionen zur Entscheidung offen – darunter auch der dauerhafte Erhalt des Platzes als öffentliche Grün- und Spielfläche.

„Die Entscheidung wird nun endlich da getroffen, wo sie hingehört – im Plenum der Stadtvertretung und nicht im kleinen Kreis hinter verschlossenen Türen“, sagt Martini. „Das Gemauschel ist gestoppt. Auch die Stadtverwaltung hat eingesehen, dass der bisherige Umgang nicht rechtmäßig war und eine aktualisierte Beschlussvorlage angekündigt. Jetzt müssen Argumente zählen – und die Menschen vor Ort.“

Neubewertung nun wieder möglich

Der Spielplatz wird seit Jahrzehnten von Familien aus Lankow genutzt und ist für viele Kinder ein Stück Heimat. Die Verkaufsabsichten hatten auch viel Kritik ausgelöst. Durch das bisher recht intransparente Vorgehen – waren nur wenige Informationen öffentlich. Falsche Behauptungen unterwegs. Dies hat sich nun geändert. Es steht fest – der Kaufvertrag ist noch nicht unterschrieben, und die Beratung, ein Beschluss wird es dazu nun in der Stadtvertretung im Juli geben.

Dadurch ist die Angelegenheit dem Hauptausschuss de facto entzogen. Es ist wieder alles offen. Da nun auch die Stadtverwaltung anscheinend erkannt hat, dass der bisherige Weg nicht fehlerfrei war – gibt das auch den Parteien in der Stadt die Möglichkeit die Angelegenheit neu zu bewerten. Dazu gehört auch die Frage ob es dort überhaupt ein Ärztehaus braucht (kassenärztliche Vereinigung sagt nein), ob Kinder rund Jugendliche ausreichend beteiligt wurden, ob Umweltschutzbelange ausreichend betrachtet und vor allem obe es überhaupt eine Notwendigkeit gibt einen grünen, voll funktionsfähigen, gut besuchten Stadtteilpark zu opfern, um einem privaten Investor Bauland zu verschaffen.

Fotoaktion als „starkes Signal“ geplant

Es bildet sich aktuell eine Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt des Platzes einsetzt. Um den politischen Druck aufrechtzuerhalten, zu erhöhen und den sozialen Wert des Platzes sichtbar zu machen, laden die Initiatoren nun zu einer öffentlichen Fotoaktion auf dem Spielplatz ein:

📸 Foto-Aktion: Unser Platz bleibt! Komm in den Park – save the place
📅 Samstag, 14. Juni 2025
🕒 15:00 Uhr, Kieler Straße, Schwerin-Lankow
„Kommt zahlreich – mit Kindern, Plakaten, Bällen oder Erinnerungen. Lasst uns gemeinsam zeigen, dass dieser Platz lebt und gebraucht wird. Je mehr mitmachen, desto stärker das Signal an die Stadtvertretung!“

Die nächste entscheidende Abstimmung erfolgt am 14. Juli 2025. Die Unterstützerinnen des Spielplatzes hoffen, dass die Stadtvertretung dann ein deutliches Zeichen für den Erhalt setzt.

Kontakt für Rückfragen:
ask-schwerin@mail.de
Mitglied der Stadtvertretung Schwerin


Hier die Email der Rechtsaufsicht dazu:

Sehr geehrter Herr M.,

die Landeshauptstadt Schwerin hat mir mitgeteilt, dass im Ergebnis der dortigen Prüfung den Gremien eine Beschlussvorlage zum geplanten Verkauf des Grundstücks in der Kieler Straße mit einem aktualisierten Sachverhalt zur erneuten Entscheidung vorgelegt werden soll. Die neue Vorlage sei bereits für die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 14. Juli vorgesehen. Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Vorhaben unter den veränderten Umständen obliege dann den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern.

Dieses Vorgehen sei den Mitgliedern des Hauptausschusses vom stellvertretenden Oberbürgermeister bereits so mitgeteilt worden.

Vor diesem Hintergrund hat sich Ihre Beschwerde, mit der Sie um eine vorbeugende Beanstandung (Aussetzung) des geplanten Vertragsabschluss zum Verkauf des Grundstücks gebeten haben, erledigt. Ich werde daher das rechtsaufsichtliche Prüfverfahren einstellen.

Mit freundlichen Grüßen

….. Abteilung Kommunalangelegenheiten



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