(stm/red)
Für den Kinder- und Jugendrat der Landeshauptstadt Schwerin wird derzeit eine neue Satzung vorbereitet. Die Verwaltung begründet die Neufassung mit rechtlichen Defiziten der bisherigen Regelung. Vor allem die Vereinbarkeit mit Hauptsatzung und Kommunalverfassung sei problematisch gewesen. Auch das bisherige Verfahren zur Besetzung des Gremiums wurde als „ungeregelt und intransparent“ beanstandet.
Die neue Satzung soll den Kinder- und Jugendrat breiter aufstellen. Künftig soll das Gremium aus bis zu 21 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretungen bestehen. Die Mitglieder sollen für zwei Jahre delegiert werden. Nach dem Verwaltungsentwurf sollen jeweils sieben Mitglieder über den Stadtschülerrat, über Träger sozialräumlicher Jugendarbeit sowie über den Kinder- und Jugendrat selbst kommen. Ziel sei es, Jugendliche aus unterschiedlichen Schularten, Stadtteilen und sozialen Zusammenhängen besser zu erreichen.
Doch dem Kinder- und Jugendrat geht der Entwurf offenbar nicht weit genug. In einem Änderungsantrag vom 30. Juni schlägt er mehrere Verschärfungen vor. Zentral ist dabei die Botschaft: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll nicht als freundliches Anhören verstanden werden, sondern als Recht. In der Präambel will der Rat ausdrücklich auf die UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 6 des Grundgesetzes, das Sozialgesetzbuch VIII und das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V verweisen.
Besonders deutlich wird der Änderungswunsch bei § 1. Während der Verwaltungsentwurf noch formuliert, der Kinder- und Jugendrat habe „lediglich beratende Funktion“, will der Rat genau diese Einordnung verändern. Stattdessen soll festgeschrieben werden, dass der Kinder- und Jugendrat eine Interessenvertretung der Schweriner Kinder und Jugendlichen ist. Oberbürgermeister, Stadtvertretung und Verwaltung sollen zudem ausdrücklich verpflichtet werden, Kinderrechte zu wahren und die Arbeit des Rates „tatkräftig und nachhaltig“ zu unterstützen.
Auch bei den politischen Rechten will der Kinder- und Jugendrat nachschärfen. Die Vertretung des Rates soll an öffentlichen und – soweit Kinder und Jugendliche betroffen sind – auch an nichtöffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen können. Dort soll das vertretende Mitglied bei wichtigen Angelegenheiten ein Rede- und Antragsrecht haben. Der Rat verweist dabei auf die Kommunalverfassung M-V.
Ein weiterer Punkt betrifft die Zusammensetzung. Statt der groben Dreiteilung des Verwaltungsentwurfs schlägt der Kinder- und Jugendrat eine feinere Verteilung vor: vier Mitglieder aus den Trägerverbünden I und II, vier aus dem Trägerverbund III, drei aus dem Stadtschülerrat, drei aus Jugendverbänden und sonstigen Jugendorganisationen sowie sieben über die bisherigen Strukturen des Rates. Damit will der Rat nach eigener Begründung eine größere Vielfalt und Repräsentativität im Gremium erreichen.
Wichtig ist dem Kinder- und Jugendrat außerdem ein früherer und besserer Zugang zu Informationen. Er will rechtzeitig und in altersgerechter Form über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungsgegenstände informiert werden, soweit diese Kinder und Jugendliche betreffen. Relevante Anträge und Unterlagen sollen möglichst frühzeitig zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll dem Rat möglichst eine Frist von vier Wochen eingeräumt werden, um Stellungnahmen, Voten oder eigene Beschlussvorlagen zu erarbeiten.
Auch beim Geld will der Kinder- und Jugendrat mehr Verbindlichkeit. Der Verwaltungsentwurf sieht ein angemessenes Förderbudget „nach Maßgabe der Haushaltslage“ vor. Der Änderungsantrag geht weiter: Jährlich soll ein eigenes Budget im Haushalt beschlossen werden, im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss. Die Höhe soll sich an der Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 21 Jahre orientieren, die in Schwerin wohnen. Über die Verwendung soll der Kinder- und Jugendrat eigenständig per Beschluss entscheiden; anschließend soll ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden.
Damit liegt nun nicht nur eine technische Satzungsänderung auf dem Tisch. Es geht um die Frage, welche Rolle junge Menschen in Schwerins Kommunalpolitik tatsächlich bekommen sollen: bleiben sie ein beratendes Gremium am Rand – oder wird der Kinder- und Jugendrat künftig stärker als eigenständige Stimme mit Rechten, Informationen, Antragsmöglichkeiten und eigenem Budget verankert?
Den Beschluss über die neue Satzung wird am Ende die Stadtvertretung treffen. Vorraussichtlich auf der ersten Sitzung nach der Sommerpause.
Hier können die bisher öffentlich zugänglichen Vorlagen dazu eingesehen und heruntergeladen werden:














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