(stm/red)
In Mecklenburg-Vorpommern gelten ab dem 8. Juli 2026 neue Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine. Das teilte das Ministerium für Inneres und Bau mit. Ein Wohnberechtigungsschein ist nötig, um bestimmte mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen mieten zu können.
Grund für die Anpassung sind nach Angaben des Ministeriums die Erhöhung der Mindestlöhne sowie die allgemeine Einkommensentwicklung im Land. Betroffen sind unter anderem Wohnungen aus Landesprogrammen zur Schaffung altengerechter Wohnungen mit Betreuungsangebot, aus Modernisierungsprogrammen, der Städtebauförderung sowie dem sozialen Wohnungsbau.
Für diese geförderten Wohnungen liegt die neue Netto-Einkommensgrenze künftig bei 25.800 Euro im Jahr für einen Einpersonenhaushalt. Für zwei Personen beträgt sie 38.700 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 8.800 Euro hinzu.
Etwas höhere Grenzen gelten für Wohnungen im Mietwohnungsbau, die im sogenannten zweiten Förderweg errichtet wurden. Hier dürfen Einpersonenhaushalte bis zu 27.000 Euro netto im Jahr verdienen, Zweipersonenhaushalte bis zu 40.500 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 9.200 Euro.
Noch einmal andere Werte gelten für Eigentümerinnen und Eigentümer einer nach der Modernisierungsrichtlinie modernisierten Wohnung. Dort liegt die Einkommensgrenze bei 36.000 Euro für eine Person, 54.000 Euro für zwei Personen und zusätzlich 12.300 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Neu ist außerdem, dass die Einkommensgrenzen künftig regelmäßig fortgeschrieben werden. Damit sollen sie fortlaufend an die Einkommensentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern angepasst werden. Die erste Fortschreibung ist zum 1. September 2028 vorgesehen.
Mit dem sozialen Wohnungsbau sollen Haushalte unterstützt werden, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dazu zählen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, Familien und Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose sowie weitere hilfebedürftige Personen.
Die Neufassung der Einkommensgrenzenverordnung Mecklenburg-Vorpommern wird am 7. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am Tag darauf in Kraft.














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