(stm/red)
Schwerin hat bei der Beschaffung von Lernmitteln bislang nicht nach den Vorgaben des Schulgesetzes gehandelt. Zu diesem Ergebnis kommen das Innenministerium und das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern nach einer rechtsaufsichtlichen Prüfung. Das Innenministerium hat der Stadt deshalb ein rechtsaufsichtliches Einschreiten angedroht.
Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von schwerin.news hervor.
Nach § 54 Absatz 3 Satz 2 des Schulgesetzes ist die Landeshauptstadt als Schulträger verpflichtet, bestimmte zum Verbrauch bestimmte Lernmittel zu beschaffen. Genau das ist nach Einschätzung des Innenministeriums bislang nicht geschehen. Stattdessen werden Eltern beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler zur Selbstbeschaffung herangezogen. Das Ministerium formuliert es eindeutig: Die bisherige Praxis der Landeshauptstadt „entspricht danach nicht den Vorgaben des Schulgesetzes“.
Bis zu 30,68 Euro von den Eltern
Dabei geht es nicht darum, dass Eltern grundsätzlich nichts bezahlen dürfen. Die Stadt kann nach der Grenzbetragsverordnung Mecklenburg-Vorpommern einen Kostenbeitrag von bis zu 30,68 Euro verlangen. Der Ablauf muss nach der jetzt vorliegenden Bewertung aber ein anderer sein: Die Stadt beschafft die Lernmittel und kann anschließend den zulässigen Kostenbeitrag von den Eltern erheben.
Die bisherige Praxis, bei der Eltern die entsprechenden Materialien selbst kaufen, hält das Innenministerium dagegen für nicht mit dem Schulgesetz vereinbar.
Das Thema beschäftigt Schwerin seit Jahren
Die Auseinandersetzung ist nicht neu. Der Stadtelternrat hatte die Praxis wiederholt kritisiert und auf eine aus seiner Sicht notwendige Änderung gedrängt. Auch der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern war mit dem Thema befasst.
In der Stadtvertretung wurde die Frage ebenfalls mehrfach aufgegriffen. Unter anderem machten ASK und Unabhängige Bürger (UB) Druck auf die Verwaltung und forderten eine rechtliche Klärung beziehungsweise eine Änderung der bisherigen Praxis. ASK Stadtvertreter Jagau sagt dazu: „Es verwundert mich, dass sich die Stadt über Jahre geweigert hat die rechtlichen Bedenken ernsthaft zu prüfen und rechtssicherheit herzustellen.“ ähnlich äußert sich UB Stadtvertreter Manfred Strauß. Man solle die Eltern diesbezüglich unterstützen und „und geltendes Recht halten“.
Die Verwaltung blieb trotz mehrerer Anträge bei ihrer bisherigen Rechtsauffassung. Damit konnte sich die Stadtpolitik zunächst nicht gegen die Verwaltung durchsetzen. Die bisherige Praxis wurde fortgeführt. Nun liegt erstmals eine klare Bewertung der zuständigen Landesbehörden vor.
Stadt wurde bereits angehört
Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben geprüft, ob es gegen die Landeshauptstadt rechtsaufsichtlich einschreiten kann. Das Ergebnis: Ein Einschreiten sei „möglich und angezeigt“. Die Stadt wurde bereits angehört. Nach Angaben des Ministeriums wurde ein rechtsaufsichtliches Einschreiten auch bereits angedroht.
Noch ist aber nicht entschieden, was konkret passiert. Das Bildungsministerium habe nun das Innenministerium um rechtsaufsichtliche Maßnahmen gebeten. Zwischen den beiden Ministerien läuft deshalb noch eine Abstimmung. Welche Schritte am Ende eingeleitet werden, könne derzeit noch nicht mitgeteilt werden.
Hat die Stadt die 30,68 Euro immer eingehalten?
Ob Eltern durch die bisherige Praxis tatsächlich stärker belastet wurden, kann das Innenministerium nicht sagen. Dem Ministerium liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen der Grenzbetrag von 30,68 Euro überschritten wurde.
Die Stadt habe gegenüber dem Ministerium erklärt, dass der Betrag auch bei der bisherigen Selbstbeschaffung nicht überschritten werde. Die Schulen würden jährlich per E-Mail auf die Einhaltung der Grenze hingewiesen. Ob das tatsächlich überall so gehandhabt wurde, ist dem Innenministerium nicht bekannt.
Eine weitere Frage ist noch offen
schwerin.news hat das Innenministerium nach dessen Antwort noch mit einer weiteren Frage konfrontiert: Darf die Stadt die Kostenbeiträge überhaupt erheben, wenn es dafür keine öffentlich bekanntgemachte Satzung, wie in anderen Städten in Mecklenburg Vorpommern, gibt? Eine Antwort darauf steht bislang aus.
Auch das Bildungsministerium hat eine Anfrage von schwerin.news wegen des laufenden Verfahrens bislang nicht beantwortet. Die zuletzt von der Landeshauptstadt vertretene Rechtsauffassung zur Lernmittelbeschaffung und zur Kostenbeteiligung der Eltern verlinken wir am Ende dieses Beitrags.
Fest steht damit zunächst nur eines: Das Innenministerium bewertet die bisherige Praxis der Stadt als Verstoß gegen die Vorgaben des Schulgesetzes und hat ein rechtsaufsichtliches Einschreiten bereits angedroht.
Dass die Stadt hier fehlerhaft vorgeht, ist dem wohl auch einem Punkt geschuldet, der in der Vergangenheit immer für Diskussionen sorgte – eine teils willkürliche, nun als rechtswidrige Herangehensweise – ohne Satzung. Wie die Stadt darauf reagieren muss und ob am Ende auch die bisherige Kostenpraxis gegenüber den Eltern überprüft wird, ist noch offen.
Auch die Frage, ob Eltern bereits gezahltes Geld zurückfordern können, wurde bislang nicht eingehend geprüft. Das Innenministerium teilt ausdrücklich mit, dass mögliche Rückzahlungsansprüche nicht Gegenstand der Prüfung gewesen seien. Sollte die Grenze von 30,68 Euro in einzelnen Fällen überschritten worden sein, müssten mögliche Rückforderungsansprüche durch die Stadt geprüft werden.
Da, wie nun zweifelsfrei durch das Innenministerium festgestellt, über Jahre hinweg von den Eltern der Stadt die Beiträge auf einem rechtswidrigen Weg erhoben wurden, stellt sich nun berechtigt die Frage ob hier ein Millionenbetrag zurückgefordert werden kann.
Dazu hat http://www.schwerin.news bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet:
http://www.schwerin.news wird an dem Thema dran bleiben. Nachfolgend haben wir unsere Anfragen nebst Beantwortung durch die Rechtsaufsicht als PDF beigefügt:













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