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(stm)
Elf Menschen wollen Schwerins dritte Dezernentenstelle. Ihre beruflichen Hintergründe reichen von der Kommunalverwaltung über das Gesundheitswesen bis zur Politik. Doch nicht alle Bewerbungen werden von der Verwaltung gleichermaßen positiv bewertet. Welche Qualifikationen die Kandidierenden mitbringen, wo die Verwaltung Defizite sieht und welche Rolle die Stadtvertretung bei der Auswahl spielt.
Für die Besetzung der umstrittenen dritten Dezernentenstelle liegen elf Bewerbungen vor. Eine interne Übersicht gibt Einblick in die beruflichen Hintergründe der Kandidierenden und in die Einschätzungen zu ihrer Eignung. Dabei zeigt sich ein breites Spektrum: Zu den Bewerbern gehören Führungskräfte aus der Kommunalverwaltung und dem Gesundheitswesen ebenso wie Menschen mit Erfahrungen in Ministerien, politischen Fraktionen, Forschung und Lehre oder der freien Wirtschaft.
Zu den Kandidierenden zählen unter anderem eine langjährig in der Schweriner Verwaltung tätige Mitarbeiterin – nahe angegliedert an einem Büro an der Verwaltungsspitze, eine Führungskraft aus dem Bereich der Pflegekassen mit politischer Erfahrung sowie ein derzeitiger Dezernent einer anderen Stadt. Weitere Bewerbungen kommen aus dem Umfeld der Landespolitik und der Gesundheitsverwaltung. Auch eine Volljuristin mit Erfahrungen im Klinikmanagement sowie in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts und der Psychiatrie hat sich beworben. Auch ein Schweriner Stadtvertreter hat seinen Hut in den Ring geworfen. So heißt es zumindest, aus gut informierten Kreisen. Die fachlichen Voraussetzungen unterscheiden sich damit ebenso wie die bisherigen beruflichen Schwerpunkte.
Fehlende Leitungserfahrung als wiederkehrender Kritikpunkt
Die Verwaltung bewertet die Bewerbungen demnach unterschiedlich. Mehrere Kandidierende werden positiv eingeschätzt, andere lediglich als bedingt geeignet. Als Begründung wird bei verschiedenen Bewerbungen fehlende Leitungserfahrung angeführt. Das betrifft unter anderem Menschen mit fachlichen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen aus der Erwachsenenbildung, der Politik oder der strategischen Arbeit in Unternehmen.
Die Übersicht wirft damit auch die Frage auf, welche Bedeutung klassischer Führungserfahrung bei der Besetzung des Dezernentenpostens zukommt. Fachliche Kenntnisse, politische Erfahrung und Verwaltungspraxis können unterschiedliche Voraussetzungen für die Leitung eines Dezernats sein. Eine eingeschränkte Bewertung durch die Verwaltung ist dabei nicht automatisch mit einer fehlenden formalen Wählbarkeit gleichzusetzen. Entscheidend sind die jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen und die Anforderungen an das konkrete Amt.
Stadtvertreter können eigene Kandidaten vorschlagen – machen sie in der Regel aber nicht
Die endgültige Auswahl liegt bei den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern. Sie sind nicht darauf beschränkt, ausschließlich Personen vorzuschlagen, die von der Verwaltung positiv bewertet wurden. Auch ein Kandidat, dessen Bewerbung verwaltungsintern nur als bedingt geeignet eingeschätzt wird, könnte deshalb für die Wahl ins Spiel kommen.
Allerdings ist dabei der zeitliche Ablauf zu beachten. Nach den vorliegenden Informationen werden weitergehende Unterlagen, darunter das erforderliche Gesundheitszeugnis, nur für diejenigen Kandidierenden angefordert, die von Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern vorgeschlagen werden. Soll ein Bewerber berücksichtigt werden, dessen Unterlagen bislang noch nicht angefordert wurden, muss der Vorschlag deshalb rechtzeitig erfolgen.
Damit kommt den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern bereits vor der eigentlichen Wahl eine wichtige Rolle zu. Sie müssen entscheiden, welche Bewerbers und somit Kandidierenden sie unterstützen und gegebenenfalls zusätzlich ins Rennen schicken wollen. Die Einschätzung der Verwaltung bildet dabei eine Grundlage, ersetzt aber nicht die politische Entscheidung.
Kommentar (stm):
Namen werden den meisten Stadtvertretern nicht bekannt sein
Schon bei der letzten Dezernentwahl (Trauth) fiel auf: Einer Mehrheit der gewählten Mitglieder der Stadtvertretung waren nicht alle Bewerberinnen und Bewerber bekannt. Die Fraktionen hatten seinerzeit eine Person entsandt, die dann stellvertretend Einsicht nahmen – und allgemein gegenüber ihrer Fraktion berichteten. Zumeist über die – so ist es zu vermuten „zurechtgedealte“ in Hinterzimmern vorberatende Kandidierenden Lieblingsbewerber.
Wer am Ende zur Wahl steht, hängt somit nicht allein davon ab, wie die Verwaltung die Bewerbungen beurteilt. Ebenso entscheidend ist, welche Kandidierenden von den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern vorgeschlagen werden und ob die notwendigen formalen Voraussetzungen rechtzeitig geklärt werden können. Und hier mal als Erinnerung an alle 45 gewählten Mitglieder der Stadtvertretung – Jede und Jeder von euch darf die Unterlagen einsehen und abweichend von der Fraktion – Bewerberinnen oder Bewerber vorschlagen.
Die Erfahrung zeigt allerdings, das der Fraktionszwang, der beschönigend von vielen Parteien als Fraktionsdisziplin umformuliert wird, dafür sorgt, dass am Ende die im Hinterzimmer ausgeklüngelte Personen vorgeschlagen werden – meist noch mit einer zuvor bewusst ins Rennen geschickten Gegenkandidatur – das Rennen unter sich ausmachen.
Über einen Gegenbeweis bei der Dezernentenwahl im Dezember würden gewiss nicht nur wir uns freuen.













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