(stm)
Am 3. Oktober 2024 wird es in Schwerin keinen verkaufsoffenen Feiertag geben. Die Stadtverwaltung hat einen entsprechenden Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI geprüft, welcher vorsah, den Einzelhandel am Tag der Deutschen Einheit öffnen zu lassen. In ihrer Stellungnahme erklärte die Verwaltung, dass eine Ladenöffnung an diesem Tag nicht rechtlich möglich ist.
Grundlage dieser Entscheidung ist das Öffnungszeitengesetz von Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZG M-V), welches grundsätzlich die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen verbietet. Zwar gibt es Sonderregelungen für Sonntage, doch diese gelten nicht für gesetzliche Feiertage wie den 3. Oktober. Außerdem fallen Städte wie Schwerin nicht unter die sogenannte Bäderverkaufsverordnung, die in touristischen Regionen eine Ausnahmeregelung ermöglichen könnte.
Ein weiteres Argument der Verwaltung war das Fehlen eines „dringenden öffentlichen Interesses“, das eine Ausnahme rechtfertigen würde. Es bestehe kein Versorgungsengpass, der eine Ladenöffnung erforderlich machen würde. Auch eine Anfrage an das Land als Fachaufsicht bestätigte diese Rechtsauffassung. Somit wird der Einzelhandel in Schwerin am Tag der Deutschen Einheit wohl geschlossen bleiben.
Das letzt Wort zu dem Antrag der Grünen/ Die Partei Fraktion hat allerdings am 16. September die Stadtvertretung. Die Sitzung kann an dem Abend auch online in Echtzeit auf www.schwerin.de/stream verfolgt werden.
Hier kann der Antrag und die Stellungnahme eingesehen und heruntergeladen qwerden:
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