Abzocke oder teure Dienstleistung? E-Revision sorgt weiter für Ärger: WGS lässt zentrale Fragen unbeantwortet

(stm)

In zahlreichen Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 taucht bei Mieterinnen und Mietern der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) eine neue Position auf: „E-Revision“. Diese elektrischen Prüfungen, die der Sicherheit dienen sollen, führen in vielen Fällen zu spürbaren Zusatzkosten – und zu Fragen, wie genau diese Beträge von bis zu 400 € pro Mieteinheit zustande kommen.

Auf Anfrage von www.schwerin.news teilte die WGS mit, dass die Kosten der sogenannten E-Revision sowohl anteilig für die Überprüfung der allgemeinen Hausanlagen als auch individuell für die Kontrolle jeder Wohnung berechnet wurden. Grundlage seien die jeweilige Wohnungsgröße und die Größe der Hausgemeinschaft. Die Prüfungen hätten die Steigleitungen, Steckdosen, Hausverteiler, Beleuchtung, Klingelanlagen und Stromkreise umfasst. Für jede Wohnung sei ein eigenes Prüfprotokoll erstellt worden.

Schwerinerinnen und Schweriner betonten gegenüber http://www.schwerin.news das die Prüfungen nicht bzw. nicht im angegebenen Umfang stattgefunden hätten, auch seien beispielsweise Steckdosen die als Intakt „geprüft“ wurden auch im nachhinein noch lose, oder defekt gewesen. Ein Mieter, der in der Vergangenheit selbst E Revisionen durchgeführt habe, schilderte eine sehr unprofessionelle Durchführung der Überprüfung in seinen Räumen.

Laut WGS seien die Arbeiten von einer Fachfirma durchgeführt worden, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt wurde. Grundlage der Ausführung seien die einschlägigen DIN- und VDE-Normen sowie – bei älteren Gebäuden – frühere DDR-Standards (TGL). Ziel der Maßnahme sei der Nachweis der elektrischen Sicherheit, die Vermeidung von Brandgefahren und die Erfüllung von Versicherungsanforderungen.

Berechnung unklar – WGS wenig auskunftfreudig

Unklar bleibt allerdings, wie genau die Umlage berechnet wurde. Die WGS verweist zwar auf eine Verteilung nach Wohnfläche, legt jedoch keinen konkreten Verteilerschlüssel oder Beispielrechnung offen. Auch die Frage, warum Mieter mit unterschiedlich großen Wohnungen teils identische Beträge zahlen, bleibt unbeantwortet.

Ebenfalls unbeantwortet bleibt, wie viele Widersprüche gegen die Betriebskostenabrechnung 2024 bislang eingegangen sind. Der Redaktion von http://www.schwerin.news liegen Informationen von mehreren Widersprüchen vor. Die WGS erklärt lediglich, jeder Widerspruch werde einzeln geprüft, verweigert jedoch die Nennung einer konkreten Zahl. Eine pauschale Überprüfung der E-Revision-Abrechnungen sei derzeit nicht vorgesehen.

Auf Nachfragen zur Dauer der Prüfungen und Qualifikation der eingesetzten Monteure ging die WGS in ihrer Antwort nicht ein. Mieter hatten gegenüber http://www.schwerin.news zuvor berichtet, dass einzelne Überprüfungen in ihren Wohnungen nur wenige Minuten gedauert hätten und Verständigungsprobleme mit den Prüfern bestanden.

Auch die Bitte um Übersendung eines exemplarischen Prüfprotokolls oder einer detaillierten Aufstellung der abgerechneten Prüfpositionen (z. B. Zählerplatzprüfung, Schutzleitermessung, Klingelanlage) blieb bislang unbeantwortet.

Fest steht: Die WGS betrachtet die E-Revision als umlagefähige Betriebskostenposition und verweist auf die entsprechende Möglichkeit in den Mietverträgen, bleibt Details zur Entstehung der hohen Kosten und der genauen Kostenzusammensetzung schuldig.

Wie transparent und nachvollziehbar diese Umlage für die Mieter tatsächlich bleibt, ist jedoch weiterhin offen. Hier wäre der WGS Aufsichtrat gefordert im Sinne der Schwerinerinnen und Schweriner entsprechende Überprüfungen durchzuführen. Offene Fragen gibt es ausreichend.


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