(stm)
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Rund 450 Polizeibeamte waren am Samstag im Schweriner Stadtgebiet im Einsatz, um mehrere angemeldete Versammlungen abzusichern. Nach Angaben der Polizei verlief der Demonstrationstag überwiegend geordnet. Es kam jedoch zu einzelnen Straftaten und einer körperlichen Auseinandersetzung.
Ausgangspunkt des Einsatzgeschehens war eine Kundgebung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ mit anschließendem Aufzug. Parallel dazu waren mehrere Gegenversammlungen, teilweise ebenfalls mit Aufzügen, angemeldet.
Bereits am Vormittag versammelten sich Teilnehmer einer Gegenveranstaltung am Grunthalplatz und zogen anschließend bis zur Siegessäule in der Schloßstraße. Im weiteren Verlauf kam es dort sowie im Kreuzungsbereich Graf-Schack-Allee/Schloßstraße/Alter Garten zu Sitzblockaden. Dadurch kam es zeitweise zu Verkehrseinschränkungen.
Weitere Gegenversammlungen fanden unter anderem am Schlachtermarkt und in der Mecklenburgstraße statt.
Polizei: Rund 420 Teilnehmer bei AfD-Jugend-Kundgebung
Die Kundgebung der „Generation Deutschland“ auf dem Alten Garten begann und endete nach Polizeiangaben mit rund 420 Teilnehmern. Während des anschließenden Aufzuges kam es insbesondere im Bereich Werderstraße und Knaudtstraße zu Verkehrseinschränkungen.
Im Verlauf des Tages bildeten sich weitere Gegenproteste. Unter anderem entstand im Bereich Spieltordamm eine Eilversammlung, die anschließend zum Grunthalplatz führte. Eine weitere Gegenversammlung bewegte sich ebenfalls von der Siegessäule in Richtung Grunthalplatz.
Nach Angaben der Polizei beteiligten sich an den verschiedenen Gegenversammlungen insgesamt etwa 460 Menschen.
Polizei registriert mehrere Ermittlungsverfahren
Bereits im Vorfeld des Versammlungsgeschehens stellten Einsatzkräfte mehrere Sachbeschädigungen durch Graffiti im Bereich der Schweriner Innenstadt fest. Die Kriminalpolizei hat hierzu Ermittlungen aufgenommen.
Während des Einsatzes registrierte die Polizei zudem mehrere strafbare Handlungen. Am Rande des Versammlungsgeschehens kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen vier Personen. Dabei wurde ein Mann verletzt. Gegen drei Personen wird wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt.
Darüber hinaus leitete die Polizei zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beziehungsweise entsprechender Äußerungen ein. Eine weitere Sachbeschädigung im Bereich des Alten Gartens wurde ebenfalls angezeigt.
Polizei: Versammlungsfreiheit gewährleistet
Die Polizei erklärte, mit ihrem Einsatz die Durchführung aller angemeldeten Versammlungen ermöglicht und gleichzeitig bei festgestellten Straftaten eingeschritten zu sein.
Die vorliegende Einsatzbilanz basiert auf dem Erkenntnisstand der Polizei von 20:00 Uhr. Die Ermittlungen zu einzelnen Sachverhalten dauern an.
http://www.schwerin.news war Live dabei. Hier unser Bericht:














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