Nur 17 von 115 Antragstellern: Chancen-Aufenthaltsrecht endet in Schwerin mit gemischter Bilanz

(stm)

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist ausgelaufen. Die Landeshauptstadt Schwerin hat nun erstmals Zahlen veröffentlicht, wie viele Menschen die Regelung tatsächlich nutzen konnten, um ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten.

Die Bilanz fällt deutlich aus: Von insgesamt 115 Antragstellern haben bislang 17 Personen einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht war Ende 2022 eingeführt worden. Es richtete sich an Menschen, die seit mehreren Jahren nur mit einer Duldung in Deutschland lebten. Mit einer zunächst auf 18 Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis sollten sie die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehörten unter anderem die Klärung der Identität, die Erfüllung der Passpflicht und möglichst die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

In Schwerin stellten insgesamt 115 Personen einen entsprechenden Antrag. 69 Antragsteller erhielten zunächst die befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz. Diese bedeutete jedoch noch kein dauerhaftes Bleiberecht, sondern lediglich die Chance, die gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von eineinhalb Jahren nachzuholen.

Nach Angaben der Ausländerbehörde haben dies bislang 17 Personen geschafft. Sie erhielten anschließend einen regulären Aufenthaltstitel. Darunter befinden sich drei Menschen aus dem Iran, drei aus Somalia, jeweils zwei aus Armenien, Belarus und Russland sowie jeweils eine Person aus Algerien, Burkina Faso, China, dem Irak und Vietnam.

Für 31 Personen läuft das Verfahren derzeit noch. Ihre Frist ist noch nicht vollständig abgelaufen oder die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 26 Personen konnten die erforderlichen Voraussetzungen innerhalb der vorgesehenen Zeit dagegen nicht erfüllen und erhielten keinen anschließenden Aufenthaltstitel.

Bereits im Antragsverfahren wurden 22 Anträge abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. In weiteren 16 Fällen erledigte sich das Verfahren, etwa weil zwischenzeitlich ein anderer Aufenthaltstitel erteilt wurde oder der Antrag zurückgezogen wurde. Zusätzlich befinden sich acht Anträge noch in der Prüfung.

Der für die Ausländerbehörde zuständige Beigeordnete Silvio Horn sieht in den Zahlen eine Bestätigung dafür, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht kein automatisches Bleiberecht gewesen sei. Die Möglichkeit habe nur denjenigen offen gestanden, die die gesetzlichen Anforderungen innerhalb der Frist tatsächlich erfüllen konnten.

Neue Anträge auf das Chancen-Aufenthaltsrecht sind inzwischen nicht mehr möglich, da die bundesgesetzliche Regelung ausgelaufen ist. Die noch offenen Verfahren werden von der Schweriner Ausländerbehörde nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen weiter bearbeitet.


Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Eine Antwort zu „Nur 17 von 115 Antragstellern: Chancen-Aufenthaltsrecht endet in Schwerin mit gemischter Bilanz“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Ist die Nationalflagge schon ein Problem? Warum NUR 17? Offenbar erfüllen sie nicht die geforderten gesetzlichen Bestimmungen. Sehe ich die Okupation in Ceuta und den Reflex der stellvertretenden Vorsitzenden der Linken, da MUSS Deutschland aufnehmen. Nein. Wohl keiner der Flüchtenden hat einen Flüchtlingsgrund. Asyl ist ein hohes Gut, für Berechtigte und kein Ramsch. Das Recht wird nicht umgesetzt.

www.schwerin.news arbeitet ehrenamtlich. Spenden herzlich willkommen.

← Zurück

Vielen Dank für deine Antwort. ✨

Bewertung(erforderlich)