(stm/Kommentar/ In eigener Sache) Ein Bericht über ein anhängiges Verfahren vor dem Amtsgericht Schwerin.
Die Schauburg ist längst verschwunden. Während das „Potestjahr 2025“ den Fokus auf den Bürgerentscheid in Lankow setzte, wurde einer der geschichtsträchtigsten Orte der Stadt Plat gemacht… Doch nicht undokumentiert. Gewissen Leuten in der Stadt, die eine fette, hübsche Villa bewohnen, gefiel das nicht.
Video? Unten im Beitrag. Die Akte Schauburg.
Das ehemalige Kino in der Schweriner Mecklenburgstraße, 1912 errichtet und über Jahrzehnte ein Teil der Schweriner Kinogeschichte, wurde im Herbst 2025 abgerissen. Die Stadt hatte zuvor eine akute Einsturzgefahr festgestellt (aufgrund eines vom neuen Gelände-Inhaber erstelltes Gutachten) und innerhalb kürzester Zeit den Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes wegen der Gefahrenlage zugelassen.
Den Abriss hat ein Reporter von http://www.schwerin.news per Livestream dokumentiert – nicht vom Abrissgelände aus, sondern aus einem Gebäude in der Nachbarschaft. Es war journalistische Berichterstattung über einen Vorgang, der für die Stadt öffentlich sichtbar war und wegen der Geschichte und des Denkmalschutzes der Schauburg erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit hatte. Der Abriss selbst war kein Vorgang hinter verschlossenen Türen: Die Stadt hatte das Gebäude zuvor wegen der festgestellten Einsturzgefahr weiträumig absperren lassen und den bevorstehenden Abbruch öffentlich kommuniziert.
Dank Anwohnenden aus der direkten Nachbarschaft zum Gelände hatte http://www.schwerin.news Reporter (stm) einen ausgezeichneten Blick auf das Abrissgeschehen. Kurzerhand hat http://www.schwerin.news den Abriss dann via Livestrem (3 bzw 4 Videos) in Echtzeit auf Facebook übertragen.
Der Bauherr – beziehungsweise die für den Abriss verantwortliche Seite – sah das offenbar anders und erstattete Anzeige gegen den Reporter. Nun soll der Vorgang das Amtsgericht in Schwerin beschäftigen.
In einer am Montag beim Reporter stm eingegangenen Ladung ist als Gegenstand ein „Vergehen gegen das Kunsturhebergesetz“ angegeben. Verhandelt werden soll der Fall am 16. November (öffentlich). Nach derzeitiger Ladung geht es damit nicht um früher ebenfalls im Zusammenhang mit dem Vorgang erhobenen Vorwurf einer Beleidigung oder dergleichen. Der konkrete rechtliche Vorwurf des nun angesetzten Verfahrens ist vielmehr im Bereich des Kunsturheberrechts angesiedelt.
Das ist juristisch durchaus bemerkenswert. Das Kunsturhebergesetz regelt in den §§ 22 und 23 grundsätzlich die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen von Personen. § 33 KunstUrhG stellt einen Verstoß gegen diese Vorschriften unter Strafe. Die Frage, weshalb die journalistische Aufnahme eines Gebäudeabrisses von einem benachbarten Standort aus darunter fallen soll und worauf der konkrete Vorwurf gestützt wird, dürfte deshalb zu den interessanten Punkten der Verhandlung gehören. Und, das gestehen wir ein, auch der Bauherr wurde im Livestream gefilmt. So wie alles, was im Rahmen des Abrisses des histzorischen Gebäudes passierte.
Für http://www.schwerin.news ist die Sache auch deshalb relevant, weil der Livestream nicht aus privatem Interesse entstand, sondern im Rahmen der journalistischen Berichterstattung über den Abriss eines stadtgeschichtlich bedeutenden Gebäudes.
Die Schauburg war eines der ältesten eigens für den Kinobetrieb errichteten Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern; 1912 als „Apollo Lichtspiele“ eröffnet, trug sie seit 1929 den Namen Schauburg. Die Stadt selbst bezeichnete sie als denkmalgeschützt und erläuterte ihre besondere Kinogeschichte.
Am 16. November wird nun vor Gericht zu klären sein, ob und in welcher Weise die Berichterstattung über den Schauburg-Abriss gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen haben soll – wurde zu unrecht auh mal der Bauherr ins Bild gesetzt?
Für den Angeklagten Stephan Martini (stm) gilt bis zu einer gerichtlichen Entscheidung selbstverständlich: Der Vorwurf ist ein Vorwurf – keine Feststellung einer Rechtsverletzung.
Hier eines der vier Videos:
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(red)












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