Wie verschiedene Stadtvertreter bestätigt haben, hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin den WGS Chef Thomas Köchig im Nicht Öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung fristlos entlassen.
Grund sollen zweifelhafte Vergabeverfahren und Geldzuweisungen sein. Inzwischen hat auch die SVZ darüber berichtet.
Mit der Entlassung und einem zeitgleichen Hausverbot möchte die Stadt weiteren Schäden abwenden. Ob auch strafrechtlich vorgegangen wird, ist noch offen. Der ehemalige WGS Geschäftsführer soll alleine im laufendem Jahr einen sechsstelligen Betrag zu Lasten der WGS/Stadt verschoben haben.
Die Vorwürfe wurden von unabhängigen Anwälten geprüft.
Weitere Infos folgen.
Foto: WGS













7 Antworten zu „Stadtvertretung feuert WGS Chef fristlos.“
[…] zur WGS (die wurden wegen den Bränden erwähnt). Ende 2022 wurde der WGS Chef Köchig fristlos entlassen. Die Stadt Schwerin hatte sich sehr lange gescheut rechtliche Konsequenzen zu ziehen, hat ihn vor […]
[…] Der aktuelle „Übergangschef“ der WGS (Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH) Herr Ulrich Bartsch, soll somit mit Ablauf des 31.07.2023 als Geschäftsführer der größten kommunalen Wohnungsgesellschaft abberufen werden. Bartsch hatte den Chefposten nach der fristlosen Entlassung von Thomas Köchig übernommen, der aufgrund eines „gestörten Vertrauensverhältnisses“ von der Stadt Schwerin fristlos entlassen wurde. […]
[…] Wenn es nach der Beschlussvorlage geht, soll der „Übergangschef“ der WGS (Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH) Herr Ulrich Bartsch, mit Ablauf des 31.07.2023 als Geschäftsführer der größten kommunalen Wohnungsgesellschaft abberufen werden. Bartsch hatte den Chefposten nach der fristlosen Entlassung von Thomas Köchig übernommen, der aufgrund eines „gestörten Vertrauensverhältnisses“ von der Stadt Schwerin fristlos entlassen wurde. […]
[…] ist, dass ähnlich wie im Fall des im November ebenfalls fristlos gekündigten WGS Geschäftsführers, die Stadt Schwerin keine Klage erheben […]
[…] Das wäre binnen weniger Wochen die zweite fristlose Entlassung eines Chefs eines kommunalen Unterne… […]