Kameras im Fitnessstudio und Datenbrillen im Alltag: Datenschützer ziehen klare Grenzen

(stm/red/PM) Ob Kameras an Trainingsgeräten, smarte Brillen mit Aufnahmefunktion im Alltag oder neue Sicherheitsgesetze: Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer jüngsten Zwischenkonferenz mehrere praxisrelevante Leitlinien beschlossen und deutliche Warnungen ausgesprochen. An den Beratungen war auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) mit Sitz in Schwerin beteiligt. Im Mittelpunkt der Beschlüsse stehen einheitliche Bewertungsmaßstäbe für Sportstudios, strenge Regeln für sogenannte Smart Glasses sowie eine Mahnung an Gesetzgeber in Bund und Ländern.

Kameras im Fitnessstudio: Neue Regeln für personallose Studios

Die Videoüberwachung in Fitnessstudios sorgt seit Jahren regelmäßig für Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden. Besondere Brisanz gewinnt das Thema durch den Trend zu Studios, die rund um die Uhr geöffnet sind und ganz oder zeitweise ohne Personal vor Ort auskommen. Um Diebstähle zu verhindern oder Notfälle zu registrieren, setzen viele Betreiber auf eine weitflächige Kameraüberwachung.

Mit einer neu verabschiedeten Orientierungshilfe setzt die Datenschutzkonferenz nun bundesweit einheitliche Maßstäbe für Betreiber fest. Das Papier differenziert genau zwischen den einzelnen Bereichen einer Einrichtung: Während eine Überwachung im Eingangsbereich unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, gelten auf Trainingsflächen spürbar engere Grenzen. In Sanitär-, Erholungs- und Saunabereichen bleibt das Filmen grundsätzlich unzulässig. Im Anschluss an die Veröffentlichung leitet die DSK ein öffentliches Konsultationsverfahren ein. Betreiber, Branchenverbände und Sporttreibende haben Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben, bevor über Anpassungen beraten wird.

Smart Glasses: Wer im Alltag filmt, haftet im Zweifel selbst

Ebenfalls ausführlich diskutierten die obersten Datenschützer über smarte Brillen wie die „Ray-Ban Meta AI Glasses“ und nahmen dazu den aktuellen Prüfbericht der Hamburger Datenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Die Geräte sehen gewöhnlichen Brillen zum Verwechseln ähnlich, erfassen das direkte Gegenüber auf Nahdistanz und bergen damit ein hohes Risiko unbemerkter Aufnahmen. Eine kleine LED-Leuchte am Gestell reicht nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden keineswegs aus, um Außenstehende wirksam zu informieren.

Rechtlich stellen die Datenschützer unmissverständlich klar: Wer mit einer Datenbrille außerhalb des engsten persönlichen oder familiären Kreises filmt oder Aufnahmen im Internet veröffentlicht, unterliegt voll den Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung. Das bedeutet, dass Gefilmte vorab informiert werden und einwilligen müssen – inklusive Angabe von Name, Kontaktdaten und Verarbeitungszweck.

Klare Grenzen ziehen die Behörden auch bei der Technik: Für ein automatisches Training von KI-Modellen mit den Bild- und Tondaten Dritter fehlt in der Regel jede Rechtsgrundlage. Eine KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist ausdrücklich nicht zulässig. Die DSK appelliert daher an Betreiber von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften, ihr Hausrecht zu nutzen und klare Regelungen für den Einsatz solcher Brillen zu treffen. Gleichzeitig fordern die Behörden Vorgaben der Gesetzgeber in Deutschland und der Europäischen Union sowie ein Umdenken der Hersteller nach dem Prinzip Datenschutz durch Technikgestaltung.

Warnung vor unverhältnismäßigen Sicherheitsgesetzen

Neben den technischen Verbraucherthemen verabschiedete die Konferenz die Entschließung „Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten“. Die Kritik richtet sich gegen aktuelle Vorhaben der Bundesregierung und der Bundesländer, darunter die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts sowie erweiterte Befugnisse für Polizei und Zollverwaltung.

Nach Auffassung der Datenschützer drohen die Gesetzespläne die Balance zwischen Sicherheit und individueller Freiheit empfindlich zu stören. Die vorgesehenen Maßnahmen wiesen eine große Streubreite auf und könnten jede und jeden unbescholtenen Bürger treffen, ohne dass das eigene Verhalten dazu Anlass gegeben hätte. Die Konferenz fordert Bund und Länder auf, die Pläne nochmals gründlich zu überdenken und bestehende Befugnisse auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen.

Darüber hinaus einigten sich die Datenschützer darauf, die 2024 ins Leben gerufene Dialoggruppe unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten aus Sachsen-Anhalt weiterzuführen, um den kontinuierlichen Austausch mit bundesweiten Organisationen zu vertiefen.

Weitere Informationen

Die neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung in Fitnessstudios, der Prüfbericht zu den Smart Glasses sowie der Volltext der Entschließung zu den Sicherheitsgesetzen sind im Internet unter www.datenschutzkonferenz-online.de abrufbar. Für regionale Rückfragen steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) in Schwerin zur Verfügung.


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