Oberbürgermeister Badenschiers SPD wegen Paletten-Verbrennung in der Kritik

(stm) Nach Berichten in den sozialen Medien über das Verbrennen von Holzpaletten bei einem Osterfeuer der SPD in Schwerin hat der Fraktionsvorsitzende der CDU/FDP-Fraktion Schwerin, Gert Rudolf, eine Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier gestellt. In seiner Antwort betonte Dr. Badenschier, dass das Verbrennen von Paletten nicht genehmigt wurde und dass die Fachverwaltung prüft, ob ein OWI-Verfahren gegen den Veranstalter, also die SPD, eingeleitet wird. Dieser Austausch wirft Fragen zur Durchsetzung von Vorschriften bei öffentlichen Veranstaltungen auf.

Es war Ostern 2023. Auch in Schwerin finden Osterfeuer statt. An einem von ihnen nahm auch der Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier teil, Veranstalter: Die SPD. Lächelnd posiert der Chef der Schweriner Stadtverwaltung vor der Kamera und lädt das Foto in den sozialen Medien hoch.

Quelle: Facebook OB Badenschier

So weit so gut.

Die CDU in Schwerin zeigt sich empört. So wirkt es jedenfalls wenn man sich die Anfrage der CDU Fraktion ansieht. (Kann hier eingesehen werden).

So schreibt die CDU/FDP: „…bei einem von der SPD am Gründonnerstag veranstalteten Osterfeuer wurden laut Berichten in den sozialen Netzwerken auch Holz-Paletten verbrannt. Auf einigen Bildern … posieren Sie, Dr. Badenschier, vor diesen Paletten. Laut Vorgaben der Stadt dürfen diese aber nicht verbrannt werden.“

Die CDU/ FDP wollten nun wissen, ob das Abbrennen von Paletten von Seiten der Stadt genehmigt wurde und welche Konsequenzen das Abbrennen von Paletten für den Veranstalter hat.

OB Badenschier spricht von unklaren Formulierungen

In seiner Antwort (die hier heruntergeladen werden kann) erklärt Dr. Badenschier, dass das Verbrennen von Paletten von der Stadt nicht genehmigt wurde und dass alle Veranstalter von Brauchtumsfeuern ein Merkblatt erhalten, in dem die Vorschriften dargelegt werden, einschließlich eines Verbots des Verbrennens von Paletten. (Das Merkblatt kann hier online eingesehen werden). Er erwähnt auch, dass die Fachverwaltung prüft, ob ein OWI-Verfahren wegen Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImmSchG) gegen den Veranstalter, also die SPD, eingeleitet wird.

Dr. Badenschier erklärt allerdings, dass er nicht glaubt, dass bei diesem Brauchtumsfeuer Gesetze gebrochen wurden und bedauerte, dass es möglicherweise unklare Formulierungen im Merkblatt zu Brauchtumsfeuern gibt.

Schaut man sich das Merkblatt an, wirkt die Formulierung hingegen ziemlich klar:

Es darf nur Holz, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt
ist. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art (z.B. Gartenrückstände, Laub, Papier,
beschichtetes oder behandeltes Abfallholz, Paletten, Bauabfall, Möbelstücke, Kunststoffe) ist
in der Landeshauptstadt Schwerin verboten.
so steht es in dem Merkblatt „Brauchtumsfeuer“ dass nach Aussage des Oberbürgermeisters allen Veranstaltern von Brauchtumsfeuern übergeben wird.

Die Begründung des Oberbürgermeisters, dass das Merkblatt „unklare Formulierungen“ oder anders ausgedrückt, gar Fehler enthält, wirkt daher wie eine Ausrede. In letzter Konsequenz bedeutet es ja, dass man sich als Schwerinerin oder Schweriner nicht auf Merkblätter der Stadt Schwerin verlassen kann beziehungsweise darf.

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