Stadt genehmigt Wettbüro in der Friedrichstraße

In der Friedrichstraße 13 soll eine Wettvermittlungsstelle eröffnen. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Stadtvertreter Heiko Steinmüller hervor. Demnach liegen der Landeshauptstadt Schwerin bereits seit Dezember 2025 Informationen und Anträge zu dem Vorhaben vor.

Vorgesehen ist die Nutzung der Räume im Erdgeschoss rechts als Wettvermittlungsstelle. Für die notwendige Nutzungsänderung zu einer Vergnügungsstätte wurde nach Angaben der Verwaltung am 10. April 2026 eine Baugenehmigung erteilt. Der Baubeginn sei für den 26. Mai angezeigt worden. Nach Aussage des Bauherrn rechnet die Stadt mit einer Nutzungsaufnahme in etwa sechs Wochen.

Auch die eigentliche Erlaubnis zum Betrieb der Wettvermittlungsstelle ist bereits erteilt. Laut Verwaltung erfolgte dies zum 4. Juni 2026. Der Betrieb ist nach Glücksspielstaatsvertrag und dem entsprechenden Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtig. Zusätzlich muss der Standort gewerberechtlich angezeigt werden.

Versagungsgründe sieht die Stadt nicht. Betreiberin und Leiter der Wettvermittlungsstelle erfüllten nach Prüfung die Anforderungen an die Zuverlässigkeit. Auch Lage, Beschaffenheit und geplante Ausstattung stünden den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages nicht entgegen. Besonders verweist die Verwaltung darauf, dass sich der Standort nicht innerhalb eines Radius von 200 Metern Luftlinie zu einer Schule oberhalb des Primarbereichs befinde.

Damit ist der Weg für die Wettvermittlungsstelle/ ein Wettbüro in der Friedrichstraße offenbar frei. Die Verwaltung fasst zusammen: Es seien keine Gründe ersichtlich gewesen, die einer Erlaubnis entgegenstanden.

Im weiteren Umfeld zur zukünftigen Wettstätte befindet sich seit Jahren bereits eine Spielbank, in der Arsenalstraße, gegenüber dem Innenministerium/Arsenal.


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