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Karte statt Bargeld: So läuft die Bezahlkarte für Asylbewerber in Schwerin nach eineinhalb Jahren

(red) Seit dem Frühjahr 2025 bekommen Asylbewerber in Schwerin ihr Geld auf einer Karte statt in bar.

Wie das nach eineinhalb Jahren läuft, hat die Stadtverwaltung auf Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP beantwortet. Stand 8. Oktober nutzen 232 volljährige Leistungsberechtigte die Bezahlkarte.

Eingeführt wurde sie im April 2025, zuerst in der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee. Innerhalb eines Monats waren alle Unterkünfte umgestellt, kurz darauf folgten die dezentral untergebrachten Volljährigen, die nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten.

Anfangs viel Hilfe, inzwischen kaum noch

Zum Start war der Unterstützungsbedarf hoch. Die App musste auf den Smartphones laufen, PINs wurden vergessen, Karten gingen verloren. Das habe sich „inzwischen fast vollständig gegeben“, schreibt die Verwaltung.

Mit dem Dienstleister Yoursafe gab es anfangs kleinere Probleme, etwa verzögerte Auszahlungen. Gelöst wurden sie im regelmäßigen Austausch unter Federführung des Landesamtes für innere Verwaltung. Wer neu zugewiesen wird, kennt die Karte inzwischen oft schon: Der Umgang damit wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen geübt.

Zwei Zahltage im Monat sind weggefallen

Vorher wurde an zwei Tagen im Monat, montags und mittwochs, das Sprechzimmer des Fachdienstes Soziales vier bis sieben Stunden lang mit bis zu zwei Kolleginnen besetzt, um Geld bar auszuzahlen.

Der Automat wurde mit hohen Summen bestückt, der Wachdienst verstärkt.

Diese Kosten und die Bindung der beiden Beschäftigten sind nach Angaben der Stadt mit der Karte vollständig entfallen.

Zusammen mit sinkenden Zuweisungszahlen könne ein Sachbearbeiter im Team Asyl künftig andere Aufgaben übernehmen. Auch die Karten selbst kosteten nur einmal, weil neue Leistungsberechtigte ihre Karte aus der Erstaufnahme mitbringen.

Eurobeträge nennt die Antwort nicht.

50 Euro bar, mehr nur mit Begründung

Pro Person und Monat lassen sich bis zu 50 Euro abheben. Minderjährige bekommen ihre Leistung auf die Karte der Mutter, die Obergrenze richtet sich nach der Zahl der Personen auf der Karte. Überweisungen sind nicht möglich.

Auf Antrag prüft die Verwaltung Ausnahmen. Einmalig geht es etwa um gebrauchte Möbel oder Bedarfe für Schule und Kita, dann wird die Grenze für einen Monat angehoben. Dauerhaft betrifft es das Deutschland-Ticket und den Handyvertrag, denn ohne Handy läuft die App nicht.

Wer eine solche Ausnahme hat, muss regelmäßig nachweisen, dass der Vertrag noch besteht. Entschieden wird im Vier-Augen-Prinzip mit der Leitung der Fachgruppe.

Aktuell ist bei 50 der 232 Kartennutzer eine Ausnahme hinterlegt, also gut bei jedem fünften.

Was offen bleibt

Wie viele Ausnahmen seit der Einführung insgesamt genehmigt wurden, kann die Stadt für die Vergangenheit nicht ermitteln. Und die Antwort beschreibt den Verwaltungsalltag, nicht den Alltag der Betroffenen.

Initiativen fordern unter dem Motto „Konten statt Karten“ weiter, Leistungen über reguläre Konten auszuzahlen, im Juni auch in Schwerin. Dass Ausnahmen für Handy und Deutschland-Ticket dauerhaft begründet werden müssen, zeigt, wie viel Einzelfallprüfung in der Karte steckt.

Gestellt hatte die Anfrage am 30. September die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP. Die Antwort von Oberbürgermeister Sebastian Ehlers vom 9. Oktober stammt von der Fachgruppe Wirtschaftliche Hilfen im Fachdienst Soziales. Der Testlauf von 2025 ist hier nachzulesen.

Quelle: Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP vom 30. September 2026 und Antwort der Landeshauptstadt Schwerin, Der Oberbürgermeister, Fachdienst Soziales, vom 9. Oktober 2026.

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