Hundertausende an Maxpress: Warum bei kommunalen Aufträgen kaum Wettbewerb stattfindet

(stm/red)

Nach umfangreichen Auskünften auf Grundlage des Landespressegesetzes haben der Nahverkehr Schwerin (NVS), die Schweriner Abwasserentsorgung (SAE), die Stadtwerke Schwerin sowie die Schweriner IT- und Servicegesellschaft (SIS) ihre Auftragsvergaben offengelegt. Das Bild, das dabei entsteht: Öffentliche Mittel fließen seit Jahren regelmäßig an den Medienverlag Maxpress – meist über Direktvergaben oder Verhandlungsvergaben.

Solche Verfahren sind grundsätzlich zulässig. Bei Aufträgen, die sich Jahr für Jahr wiederholen, drängt sich trotzdem eine Frage auf: Wird hier wirklich einzeln vergeben – oder wird ein dauerhafter Bedarf künstlich in viele kleine Aufträge zerlegt, um Ausschreibungspflichten zu umgehen?

Die Zahlen zeigen die Dimension. Die SIS zahlte zwischen 2020 und 2025 jährlich zwischen 21.000 und 75.000 Euro netto an Maxpress, im Schnitt rund 58.000 Euro. Der Nahverkehr Schwerin zahlte zwischen 2020 und 2025 jährlich zwischen 26.000 und 44.030 Euro, mit einem klaren Rückgang seit 2023: von rund 41.000 bis 44.000 Euro in den Jahren 2020 bis 2022 auf zuletzt noch rund 26.000 bis 27.000 Euro. Die Abwasserentsorgung gibt 12.000 bis 19.000 Euro jährlich an. Bei den Stadtwerken kamen 2025 allein für Anzeigen in der Hauspost 49.066,08 Euro zusammen – nach eigenen Angaben rund 20 Prozent der gesamten Werbekosten der Unternehmensgruppe, der Rest geht an andere Dienstleister. Über mehrere Unternehmen und Jahre gerechnet, kommt trotzdem ein Millionenbetrag zusammen.

Genau darin liegt das vergaberechtliche Problem bei SIS, NVS, SAE und weitere kommunale, stadteigene Betriebe. Wer einen ganzen Kuchen backen will, aber jedes Ei einzeln an der Kasse bezahlt, damit auf keinem Kassenbon ein großer Betrag steht, ändert am tatsächlichen Bedarf nichts – er zerlegt nur die Rechnung.

Genau das verbietet das Vergaberecht: Ein Auftraggeber darf einen fortlaufenden Bedarf nicht künstlich in einzelne Beträge stückeln, um unterhalb der Schwellen zu bleiben, ab denen eine echte Ausschreibung Pflicht wäre. Rechtlich verankert ist dieses Umgehungsverbot für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte ausdrücklich in Paragraf 3 Absatz 2 der Vergabeverordnung (VgV). Für den hier relevanten Unterschwellenbereich gibt es in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) keine eigene Paragrafen-Ziffer dafür – das Prinzip gilt nach herrschender Auslegung von Rechtsprechung und Kommentarliteratur aber genauso, verankert in den allgemeinen Vergabegrundsätzen aus Paragraf 2 UVgO sowie im Anwendungsbereich nach Paragraf 1 UVgO.

Wenn beim selben Anbieter über Jahre hinweg Anzeigen, PR, Fahrzeugwerbung und Veröffentlichungen bestellt werden und am Ende sechsstellige Summen stehen, ist genau das die Frage: unabhängige Einzelaufträge oder ein durchgehender Bedarf, der eigentlich hätte vernünftig ausgeschrieben werden müssen? Wie die Unternehmen ihre Auftragswerte im Einzelnen ermittelt haben, geht aus den Antworten nicht hervor.

Der Hauspost-Vertrag der Stadtwerke und der Wasser- und Abwassergesellschaft (WAG) liegt rechtlich in einer anderen Kategorie – und genau das macht ihn zum interessantesten Fall. Beide Unternehmen bestätigen selbst, in welchem Verfahren dieser Auftrag vergeben wurde: einem „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ nach Paragraf 14 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c der Vergabeverordnung (VgV).

Diese Vorschrift greift ausschließlich „wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten“ – also dann, wenn der Auftraggeber davon ausgeht, dass nur ein einziges Unternehmen die Leistung überhaupt erbringen kann. Ein EU-weiter Hinweis wurde zwar veröffentlicht, ein echter Wettbewerb um den Auftrag fand aber nicht statt, weil laut eigener Einschätzung der Stadtwerke von vornherein nur Maxpress infrage kam.

Und genau hier liegt der „springende Punkt“.

Ausschreibung expliziert für „Hauspost“

Genau das ist der Punkt, den man Rabattmarken-Vergleich am besten sichtbar macht: Wer Werbung ausdrücklich „in der Hauspost“ beschafft statt etwa „in einem regionalen Printmedium“, legt sich schon in der Aufgabenstellung auf den einzigen Anbieter fest, der diese Aufgabe erfüllen kann – so, als würde man Rabattmarken für Aldi ausschreiben und dann feststellen, dass komischerweise nur Aldi ein Angebot abgeben kann.

Das Vergaberecht selbst warnt genau davor: Paragraf 14 Absatz 6 VgV erlaubt diese Ausnahme nur, wenn der fehlende Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlich engen Leistungsbeschreibung ist. Ob die Beschaffung hier bewusst so eng zugeschnitten wurde, dass am Ende nur ein Anbieter übrig blieb, oder ob es dafür sachliche Gründe gab, ist eine Frage, die eine Vergabekammer, die Kommunalpolitik oder ein Gericht klären müsste – die Unterlagen liefern jedenfalls den Ansatzpunkt dafür.

Link zur seinerzeitigen Ausschreibung: Schaltungen von Anzeigen im Stadtmagazin hauspost – Ausschreibungen der EU – Publications Office of the EU

Politisch kontrolliert wird das größtenteils nicht. Auf die Frage, ob diese Werbe- und PR-Ausgaben den Aufsichtsräten oder Werkausschüssen zur Abstimmung vorgelegt wurden, antworten SIS, SWS, WAG, NGS und AQS übereinstimmend mit Nein – begründet mit dem laufenden Geschäftsbetrieb beziehungsweise dem bereits genehmigten Wirtschaftsplan.

Dass es anders geht, zeigt die Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS): Dort hat der Aufsichtsrat im November 2023 aktiv und separat über den Bezug von zwei Hauspost-Seiten abgestimmt. Die übrige Stadtfamilie hält das offenbar nicht für nötig. Damit bleibt die Praxis in den meisten der hier untersuchten Unternehmen weitgehend außerhalb der kommunalpolitischen Kontrolle: Die Stadtvertretung berät öffentlich und im Detail über deutlich kleinere Summen, während über die hier dokumentierten sechsstelligen Beträge fast überall allein die Geschäftsführungen entscheiden.

Der Fall reiht sich ein in eine Serie offener Fragen rund um Maxpress und dessen Umfeld. Erst im Sommer hatte sich gezeigt, dass vor der Beauftragung der Personalberatung Adju für die umstrittene Neubesetzung der ZGM-Werkleitung keine Prüfung möglicher Interessenkonflikte stattfand. Maxpress-Chef Holger Herrmann wies auf Anfrage jede unzulässige Einflussnahme zurück: „Es gab und gibt keine Absprachen, strategische Gespräche oder informellen Unterstützungsleistungen.“ Oberbürgermeister Sebastian Ehlers verteidigte gegenüber dem Nordkurier grundsätzlich den Weg, internen Kandidaten eine Chance zu geben, räumte zugleich aber ein, kommunikativ sei im konkreten Fall nicht alles richtig gelaufen: „Daraus müssen wir lernen.“

Mit den hier dokumentierten Vergaben ist das kein Einzelfall mehr, sondern ein wiederkehrendes Muster.

Mittlerweile laufen zwei getrennte Compliance-Prüfungen, eine bei der Stadt, eine bei den Stadtwerken. Die Stadtwerke bestätigten schriftlich, dass ihre Compliance-Beauftragte den Fall prüft, machten aber keine Angaben zu Umfang oder Zeitplan. Der Bund der Steuerzahler hatte im Fall der ZGM-Personalie bereits erheblichen Erklärungsbedarf gesehen – ob sich der Verband auch zu den jetzt bekannt gewordenen Vergaben äußert, ist offen.

UnternehmenGeschätztes jährliches VolumenLeistungen
SISrund 58.000 EuroPR, Anzeigen, Fahrzeugwerbung
Stadtwerke Schwerin49.066 Euro (Hauspost 2025)Anzeigen, Öffentlichkeitsarbeit
Nahverkehr Schwerin26.000–44.030 Euro (2020–2022 hoch, seit 2023 rückläufig)Fahrzeugwerbung, Hauspost
Schweriner Abwasserentsorgung12.000–19.000 EuroAnzeigen, Veröffentlichungen

Was die Zahlen zeigen: über Jahre wiederkehrende Aufträge an dasselbe Unternehmen, kaum Wettbewerb, keine politische Freigabe. Ob das in jedem Einzelfall vergaberechtlich haltbar ist, lässt sich von außen nicht abschließend beurteilen – dafür bräuchte es die vollständigen Vergabevermerke. Die offenen Fragen betreffen aber nicht mehr nur einzelne Rechnungen, sondern die Beschaffungspraxis der Schweriner Stadtfamilie insgesamt.

Es bleibt abzuwarten, ob die Kommunalpolitik nun tätig wird.


Für Interessierte Leserinnen und Leser haben wir hier unsere Anfragen nebst Beantwortung in einfacher pdf aufgeführt.


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