64,7 Millionen Euro, 332 Vergaben, 40 Prüfungen – und sechs Beanstandungen.

(red) Der jährliche Vergabebericht des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Schwerin liest sich an mehreren Stellen bemerkenswert. Es geht um fehlende Ausschreibungsunterlagen, nicht eingehaltene Fristen, eine unterlassene Wettbewerbsregisterabfrage, eine falsch berechnete Auftragssumme und den 2,7 Millionen Euro teuren grundhaften Ausbau des Schulzenwegs. schwerin.news lag der interne Bericht für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 vor. Auf der Titelseite steht: „Bericht enthält schutzwürdige Daten. Nicht öffentlich.“ Beraten werden soll er hinter verschlossenen Türen.

In den zwölf Monaten meldeten die zentrale Vergabestelle, die Fachbereiche und die Eigenbetriebe insgesamt 332 Vergaben, die in die gesetzliche Prüfquote fallen. Gesamtvolumen: 64.714.789,46 Euro brutto. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte davon 40 Vorgänge – 12,05 Prozent und damit knapp mehr als das gesetzliche Mindestmaß von zehn Prozent. Sechs der 40 geprüften Vorgänge wurden beanstandet. Das entspricht 15 Prozent der Stichprobe. Einen Rückschluss darauf, wie hoch der tatsächliche Fehleranteil bei allen Vergaben ist, lässt das allerdings nicht zu. Geprüft wird stichprobenartig. Kleinere Direktaufträge bleiben ausdrücklich außen vor, weil die personellen Ressourcen des Amtes eine weitergehende Prüfung nach eigener Aussage „nicht mehr zulassen“. Allein die 40 geprüften Vergaben hatten ein Volumen von rund 12,1 Millionen Euro.

Besonders deutlich wird der Bericht bei zwei Vergaben des Zentralen Gebäudemanagements. Für die Teilerneuerung einer Zaunanlage an den Kitas Plappermäulchen und Anne Frank wurde am 18. Dezember 2025 ein Auftrag über 10.653,25 Euro brutto freihändig vergeben. Die Prüfer wollten die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sehen. Nach „erneuter expliziter Nachfrage“ konnten diese nicht vorgelegt werden. Das Rechnungsprüfungsamt geht deshalb davon aus, dass sie nie erstellt wurden. Eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung sei jedoch auch bei einer freihändigen Vergabe erforderlich. Ohne eine solche Beschreibung seien die Angebote verschiedener Unternehmen nicht zuverlässig vergleichbar. Genau das sei hier geschehen: Die angebotenen Leistungen hätten sich „teilweise stark“ unterschieden. Hinzu kommt die Dokumentation. Das Verfahren sei nicht von Anfang an fortlaufend so dokumentiert worden, dass ein Dritter den Ablauf nachvollziehen könne. Auch bei der Angebotsfrist gibt es Streit. Nach den vorliegenden Unterlagen lagen zwischen Aufforderung und Angebotsöffnung lediglich zwei Kalendertage. Das Rechnungsprüfungsamt spricht von einem „deutlichen“ Vergaberechtsverstoß. Das ZGM widerspricht und verweist unter anderem darauf, dass die zuständige Bearbeiterin inzwischen im Ruhestand sei und die Leistung nach einem Vor-Ort-Termin festgelegt worden sei. Das Amt hält die nachträglichen Erklärungen und Unterlagen für nicht ausreichend.

Noch umfangreicher ist die Beanstandung einer weiteren ZGM-Vergabe über Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten. Den tatsächlichen Auftragswert konnten die Prüfer den Unterlagen nicht entnehmen. Beanstandet werden unter anderem eine lückenhafte Dokumentation und eine fehlende beziehungsweise nicht ausreichend konkrete Leistungsbeschreibung. Unklar sei etwa gewesen, wie An- und Abfahrten vergütet werden und wer das Material stellt. Außerdem stufte das ZGM die Leistung als Bauleistung ein, während das Rechnungsprüfungsamt sie als Dienstleistung bewertet. Beim Teilnahmewettbewerb sei die Beschreibung zudem so ungenau gewesen, dass im Zweifel jeder Bewerber hätte teilnehmen können. Besonders eindeutig ist ein weiterer Punkt: Bei einem Auftragswert von mehr als 30.000 Euro netto hätte vor dem Zuschlag das Wettbewerbsregister abgefragt werden müssen. Das geschah nicht. Das ZGM räumt dies selbst ein: „Die Abfrage des Wettbewerbsregisters ist in diesem Fall leider nicht erfolgt.“ Auch bei der Angebotsfrist sehen die Prüfer einen Verstoß. Zwischen Aufforderung und Öffnung lagen nach ihrer Dokumentation lediglich fünf Kalendertage, obwohl zehn Tage vorgesehen sind.

Der größte beanstandete Vorgang ist der grundhafte Ausbau des Schulzenwegs: 2.685.268,68 Euro brutto. Hier gab es zunächst drei Beanstandungen. Zwei davon konnten nach Stellungnahme der Verwaltung ausgeräumt werden. Bei der Zuschlagsfrist stellte sich heraus, dass das auf den 17. September datierte Zuschlagsschreiben tatsächlich erst am 8. Oktober übergeben worden war. Die Absagen an die unterlegenen Bieter waren am 30. September verschickt worden. Die vorgeschriebene Frist war damit eingehalten. Das Rechnungsprüfungsamt wertet dies lediglich als Dokumentationsfehler. Auch die fehlende beziehungsweise zunächst unzureichende Begründung für die gemeinsame Vergabe der Fachbereiche wurde nachträglich plausibel erläutert. Verkehrsmanagement verwies unter anderem auf gemeinsamen Erdaushub, engen unterirdischen Bauraum, Munitionsberäumung, Versorgungsleitungen und die zahlreichen Schnittstellen. Das Amt akzeptiert die Begründung – kritisiert aber weiterhin, dass sie bereits vor der Ausschreibung im Vergabevermerk hätte stehen müssen.

Nicht ausgeräumt ist dagegen der Streit um die sogenannten Teillose. Die Stadt hatte drei „Teillose“ gebildet und drei getrennte Zuschläge erteilt. Gleichzeitig mussten die Bieter für alle drei Lose anbieten und die Wertung erfolgte als Gesamtvergabe. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes geht beides nicht zusammen. Tatsächlich habe es sich bei den drei Bereichen um Abschnitte eines Leistungsverzeichnisses und nicht um echte Teillose gehandelt. Die Verwaltung räumt dies im Kern ein und kündigt an, künftig nicht mehr von „Losen“, sondern von „Bereichen, Abschnitten und Titeln“ zu sprechen. Das ändert nach Ansicht der Prüfer jedoch nichts am vergaberechtlichen Problem. Wer drei Verträge mit drei Auftraggebern schließt, erteilt drei Zuschläge. Wer gleichzeitig den wirtschaftlichsten Bieter anhand der Gesamtleistung bestimmt, führt faktisch eine Gesamtvergabe durch. Für ein Projekt mit einem Volumen von fast 2,7 Millionen Euro ist das keine bloße sprachliche Frage. Es geht darum, wie die Ausschreibung für die Bieter tatsächlich strukturiert war und ob Fachunternehmen unter diesen Bedingungen eigenständig um einzelne Leistungen konkurrieren konnten.

Beim Rettungsdienst geht es um deutlich weniger Geld – aber um einen möglichen konkreten finanziellen Schaden. Für 9.128,79 Euro wurde eine Simulationspuppe beschafft. Im Angebot standen 9.609,25 Euro brutto, daneben ein bedingungsloser Preisnachlass von fünf Prozent. Im Zuschlagsschreiben wurde trotzdem die volle Summe genannt. Außerdem trägt das Zuschlagsschreiben ein Datum, das vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe liegt. Die Verwaltung spricht beim Datum von einem Büroversehen. Beim Preisnachlass erklärt sie, die fünf Prozent seien bereits im Angebotspreis berücksichtigt worden. Das Rechnungsprüfungsamt widerspricht. Das Angebot enthalte eindeutig den Gesamtpreis und zusätzlich den bedingungslosen Nachlass. Nach seiner Bewertung müsse deshalb der niedrigere Betrag von 9.128,79 Euro gelten. Bei der Abrechnung müsse dies berücksichtigt werden, um eine Überzahlung und damit einen konkreten Schaden für die Stadt zu verhindern. Das Amt weist außerdem darauf hin, dass Preisverhandlungen in diesem Verfahren unzulässig gewesen seien.

Auch eine Rahmenvereinbarung über ordnungsbehördliche Bestattungen fällt durch. Auftragssumme: 16.993,20 Euro brutto. Die Kostenschätzung wurde nach Ansicht der Prüfer falsch berechnet. Die Fachgruppe hatte die Kosten der vergangenen vier Jahre addiert und durch vier geteilt – und damit einen Jahreswert ermittelt. Der Vertrag läuft allerdings ebenfalls vier Jahre. Nach Berechnung des Rechnungsprüfungsamtes hätte deshalb mit einem Auftragswert von rund 122.600 Euro brutto gerechnet werden müssen. Die falsche Kostenschätzung war damit für die Wahl des Vergabeverfahrens relevant. Hinzu kommt die Unterschrift: Das Zuschlagsschreiben wurde von einer Sachbearbeiterin elektronisch unterzeichnet, obwohl nach der internen Dienstanweisung die Fachgruppenleitung hätte zeichnen müssen. Das Amt bewertet den Verstoß zwar als Problem des Innenverhältnisses; die Vergabe nach außen bleibt demnach wirksam. Bemerkenswert ist zugleich, dass der Fachdienst zu den Beanstandungen keine Stellungnahme abgegeben hat.

In der Tabelle der geprüften Vergaben findet sich außerdem eine sechste Beanstandung bei der Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die Regionale Schule Werner von Siemens. Volumen: 16.702,92 Euro brutto. Der Vorgang wird als „diverse Beanstandungen“ geführt. Im ausführlichen Fließtext des Berichtes gibt es dazu allerdings kein eigenes Kapitel. Damit bleibt ausgerechnet dieser sechste beanstandete Vorgang im vorliegenden Bericht weitgehend unerläutert.

Ein weiterer Fall zeigt, dass nicht jede Beanstandung am Ende bestehen bleibt. Bei der Fahrbahn- und Gehweginstandsetzung in der Pampower Straße mit einem Volumen von rund 3,05 Millionen Euro hatte das Rechnungsprüfungsamt zunächst ebenfalls einen Verstoß gesehen, weil Zuschlag und Absagen am selben Tag datiert waren. Die Stadtwirtschaftlichen Dienste legten anschließend Unterlagen vor, aus denen hervorging, dass das Schreiben zunächst nur vorbereitet und tatsächlich erst später versandt worden war. Das Amt nahm den Vorwurf deshalb zurück. Auch beim Schulzenweg wurden zwei zunächst beanstandete Punkte nach den Stellungnahmen der Verwaltung ausgeräumt. Es bleiben damit die harten Beanstandungen bei der Zaunanlage, der Dachvergabe, der Strukturierung der Schulzenweg-Vergabe, der Simulationspuppe und der Bestattungs-Rahmenvereinbarung – plus der in der Tabelle aufgeführte, im Text nicht erläuterte Schulbuchfall.

Der Bericht wird nun im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Die Beratung ist nach den von der Stadt angeführten Vorschriften nichtöffentlich. Begründet wird dies mit der Kommunalverfassung, dem Kommunalprüfungsgesetz und der Hauptsatzung. Zudem könnten in einzelnen Fällen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Interessen Dritter betroffen sein.

In zwölf Monaten wurden in Schwerin Aufträge im Umfang von fast 65 Millionen Euro vergeben. Das Rechnungsprüfungsamt konnte davon 40 Vorgänge kontrollieren. Sechs wurden beanstandet. In einzelnen Fällen geht es um Dokumentationsfehler. In anderen Fällen um konkrete vergaberechtliche Verstöße – fehlende Unterlagen, nicht eingehaltene Fristen, eine unterlassene Wettbewerbsregisterabfrage oder eine Kostenschätzung, die den tatsächlichen Vertragszeitraum nicht abbildete. Und ausgerechnet das Amt selbst schreibt, dass seine personellen Ressourcen eine weitergehende Prüfung nicht zulassen.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, was in diesen sechs Vorgängen schiefgelaufen ist. Die entscheidende Frage lautet: Was würde eine Prüfung von 80, 100 oder 200 statt 40 Vergaben zutage fördern? Ob die sechs Beanstandungen lediglich einzelne Ausreißer sind oder auf systematische Probleme hindeuten, lässt sich aus der Stichprobe allein nicht beantworten. Genau deshalb sollte der Bericht im politischen Raum nicht bei der Kenntnisnahme enden. Bei Millionenaufträgen geht es schließlich nicht um Papierarbeit um ihrer selbst willen, sondern um Wettbewerb, nachvollziehbare Entscheidungen und den Schutz öffentlichen Geldes.


Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Geben Sie hier ihren Senf dazu ab.

www.schwerin.news arbeitet ehrenamtlich. Spenden herzlich willkommen.

← Zurück

Vielen Dank für deine Antwort. ✨

Bewertung(erforderlich)