Arbeitsrecht in Schwerin: Klagequote seit 2021 um 23 Prozent gestiegen

(red)

Wenn es am Arbeitsplatz richtig kracht, landet der Streit nicht selten vor Gericht. Kündigungsschutz, Vergütungsansprüche oder Abmahnungen gehören zu den typischen Fällen, mit denen sich die Arbeitsgerichte beschäftigen. Eine aktuelle Auswertung des Verbraucherportals Allright zeigt nun: Auch in Schwerin ist die Zahl der arbeitsrechtlichen Verfahren deutlich gestiegen.

Demnach kamen im Jahr 2025 auf 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bezirk des Arbeitsgerichts Schwerin durchschnittlich 10,2 abgeschlossene Urteilsverfahren. Damit liegt Schwerin über dem bundesweiten Durchschnitt von 9,4 Verfahren je 1.000 Beschäftigten. Besonders auffällig ist die Entwicklung über die vergangenen Jahre: 2021 lag die Quote in Schwerin noch bei 8,3. Damit ist die Verfahrensdichte innerhalb von vier Jahren um rund 23 Prozent gestiegen.

Bundesweit haben die Arbeitsgerichte im vergangenen Jahr 327.119 Urteilsverfahren abgeschlossen. Bezogen auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht das 9,4 Verfahren je 1.000 Beschäftigte. Der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre wurde 2022 mit 7,5 Verfahren je 1.000 Beschäftigte registriert. Seitdem ist die Quote bundesweit um rund ein Viertel gestiegen. Besonders hohe Werte verzeichneten 2025 unter anderem Wiesbaden mit 25,1, Wuppertal mit 16,9 und Gelsenkirchen mit 15,1 Verfahren je 1.000 Beschäftigten. Schwerin liegt damit deutlich unter den Spitzenwerten, aber über dem Bundesdurchschnitt.

Wichtig ist allerdings, was die Zahlen tatsächlich aussagen – und was nicht. Erfasst wurden abgeschlossene Urteilsverfahren an den Arbeitsgerichten, nicht sämtliche Konflikte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein hoher Wert bedeutet deshalb nicht automatisch, dass in einer Stadt besonders viele Menschen gekündigt werden. In Wiesbaden etwa weist Allright selbst darauf hin, dass die dort außergewöhnlich hohe Zahl unter anderem mit der besonderen Zuständigkeit für Beitragsklagen der Sozialkassen des Baugewerbes zusammenhängt.

Als mögliche Gründe für den bundesweiten Anstieg nennt der Arbeitsrechtsexperte Paul Krusenotto von Allright die angespannte wirtschaftliche Situation, Stellenabbau und Umstrukturierungen in Unternehmen. Gerade nach der Sommerpause würden zudem häufig Personalentscheidungen umgesetzt. Für Beschäftigte ist bei einer Kündigung vor allem eine Frist entscheidend: Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung handeln.

Die Auswertung basiert auf den statistischen Berichten zur Arbeitsgerichtsbarkeit für die Jahre 2020 bis 2025. Für die regionale Vergleichbarkeit wurden die abgeschlossenen Urteilsverfahren ins Verhältnis zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im jeweiligen Gerichtsbezirk gesetzt. Die Beschäftigtendaten stammen aus der Regionalstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Allright hat die Gerichtsbezirke nach eigenen Angaben anhand der jeweiligen Landesregelungen rekonstruiert.


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