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5.385 Namen und Adressen: Wie Schweriner Jugend-Daten bei der AfD-Jugend landeten
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(red) Die Stadt Schwerin hat 5.385 Namen und Adressen junger Erstwähler an die AfD gegeben. Die Partei durfte diese Daten für den eigenen Wahlkampf nutzen, weitergeben durfte sie sie nicht. Genau das ist passiert: Die Adressen landeten beim Chef der AfD-Jugendorganisation, die bei dieser Wahl gar nicht antrat. Die Kampagne, die daraus wurde, rechnete die Agentur eines früheren Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Identitären Bewegung ab, der Zugang zu den Datenströmen der AfD hatte. 269,25 Euro hat die Liste gekostet, fünf Cent je Eintrag. Bezahlt hat die Partei. Benutzt haben sie andere.

Am Donnerstag, 6. August 2026, um 10:38 Uhr schickte das Bürgerservice der Stadt die Auskunft an das Büro des AfD-Landesverbands. In der Mail steht, was mitgeht: „Der Gebührenbescheid in Höhe von 269,25 Euro, die gewünschte Gruppenauskunft.“ Zwei Minuten später, um 10:40 Uhr, folgte eine zweite Mail an dieselbe Adresse: „das Passwort für die Gruppenauskunft lautet: …“ Das Passwort ist in unserer Abbildung geschwärzt.

Adressiert war das Schreiben persönlich an den Landeschef der AfD-Jugendorganisation. Er sitzt zugleich als AfD-Abgeordneter im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Die Stadt schickte ihm die Rechnung, die Daten und die Hinweise, wie er sie benutzen darf. Bestellt hatte die Liste offiziell der AfD-Landesverband.

Am nächsten Tag gingen 16 Rechnungen an die AfD-Buchhaltung. Absender war eine Schweriner Medienagentur. Zwei Rechnungen tragen die Titel „Schwerin GD-Erstwaehlerflyer“ und „Schwerin GD Mitmachflyer“. Es ging also um Flyer für die Jugendorganisation der Partei, nicht um Werbung der Partei selbst.

Die Agentur gehört einem früheren stellvertretenden Bundesvorsitzenden der „Identitären Bewegung“, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch führt.

Die Unvereinbarkeitsliste

Die AfD führt eine Unvereinbarkeitsliste. Sie nennt Organisationen, in die niemand eintreten darf und mit denen Parteimitglieder nicht zusammenarbeiten sollen. Auf dieser Liste steht die „Identitäre Bewegung Deutschland e.V.“, seit Jahren. Genau aus diesem Umfeld kam der Mann, der die Schweriner Wahlkampfflyer der AfD-Jugend produzierte.

Was erlaubt ist und was nicht

Das Gesetz erlaubt der Stadt, Parteien vor einer Wahl Namen und Adressen von Wählern zu geben. Aber nur für den eigenen Wahlkampf der Partei. Wer die Daten an eine Jugendorganisation, an Helfer oder an eine Agentur weitergibt, verlässt den erlaubten Rahmen. Und einen Monat nach der Wahl hätten die Daten gelöscht sein müssen.

Die AfD-Jugendorganisation stand bei dieser Wahl nicht auf dem Stimmzettel. Trotzdem kam die Liste bei ihrem Chef an. Partei und Jugendorganisation sind eng verbunden: Werbematerial im Mai bezahlte die AfD, weil die Jugendorganisation noch kein eigenes Konto hatte.

Gewählt wurde am 20. September. Löschen hätte die AfD die Daten also bis zum 20. Oktober müssen. Zwei Tage später war klar, dass die Adressen im Internet stehen.

Zugang zu Daten, Seite und Datenschutz

Der Agenturinhaber war kein reiner Druckvermittler. Über eine Internetseite, die er betreute, kamen Namen, Adressen und Telefonnummern von Bürgern direkt in sein Postfach. Er konnte die Internetseite der AfD im Land verwalten. Und als Fragen zum Datenschutz der Partei auftauchten, antwortete er.

Damit hatte ein Mann aus dem Führungskreis der Identitären Bewegung Zugang zu Bürgerdaten, die bei der AfD aufliefen, zur Internetseite der Partei und zu den Fragen, die ihr Datenschutzpostfach betreffen. Genau das schließt die Unvereinbarkeitsliste aus.

Was die Belege nicht hergeben, ist die Frage, wer diese Datei wann in der Hand hatte. Die Rechnungen zeigen, dass die Schweriner Flyer über die Agentur liefen. Sie zeigen nicht, ob die 5.385 Adressen auch bei der Agentur oder bei der Jugendorganisation lagen, und ob sie vor dem 22. Oktober außerhalb der Partei kursierten. Genau in dieser Lücke liegt der Kern des Falls: Ein Melderegister, das nur für den Wahlkampf einer zugelassenen Partei bestimmt war, traf auf ein Netzwerk, in dem offenbar niemand kontrollierte, wer welche Datei hatte.

Im Januar hatte der Landeschef der Jugendorganisation dem ZDF-Jugendformat DIE DA OBEN! geschrieben, die AfD arbeite nicht mit der Identitären Bewegung zusammen. Den Antwortentwurf schickte er vorher im Haus herum, mit dem Hinweis, der Text sei auch mit dem Agenturinhaber abgestimmt. Wer diesen Satz kennt, weiß, wie die Distanz in der Praxis aussah.

Zuständig ist am Ende nicht das Melderecht, sondern die Datenschutz-Grundverordnung. Verstöße gegen Zweckbindung, Löschpflichten oder Datensicherheit können Bußgelder in Millionenhöhe kosten. Kontrollieren soll das der Landesdatenschutzbeauftragte.

Was Betroffene tun können

Wer zwischen September 2003 und September 2010 geboren ist und Post von der AfD bekommen hat, kann kostenlos Auskunft verlangen: welche Daten gespeichert sind, wer sie gesehen hat und wann sie gelöscht wurden. Das erlaubt die Datenschutz-Grundverordnung.

Bei der Stadt kann außerdem jeder eine Sperre eintragen lassen. Dann gibt die Meldebehörde die eigenen Daten bei der nächsten Wahl nicht mehr an Parteien weiter. Das kostet nichts und ist jederzeit möglich.

Alle Belege stehen im Archiv des AfD-Leaks, die Rechtsgrundlage ist Paragraf 50 des Bundesmeldegesetzes. Frühere Beiträge: der Leak selbst, die Passwort-Mail und die Einordnung der Aufsicht.

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Quellen

  • Unvereinbarkeitsliste für AfD-Mitgliedschaft, Stand 7. Februar 2022 (afd.de): Dort ist die „Identitäre Bewegung Deutschland e.V.“ als Verein geführt.
  • Einstufung der Identitären Bewegung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch die Verfassungsschutzbehörden.
  • Öffentlich dokumentierte Funktion des Agenturinhabers als früherer stellvertretender Bundesvorsitzender der Identitären Bewegung, unter anderem im belltower-Lexikon.
  • NDR-Recherche vom 25. September 2026 zur neuen AfD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Archiv des AfD-Leaks: Rechnungspaket „Rechnungen GD und Wahlkampftour Werbung“ vom 7. August 2026 mit den Belegen 2026-280 und 2026-281, Mailverlauf „Anschriften Erstwähler Landtagswahl MV 2026″, Gebührenbescheid über 269,25 Euro.

Das Beitragsbild ist ein Symbolfoto.

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