Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Vortrag mit Justizministerin Jaqueline Bernhardt

(stm/red)

Was passiert, wenn man durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen oder persönliche Angelegenheiten entscheiden kann? Mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigt sich ein Vortrag am Mittwoch, 19. August, im Haus der Begegnung in Schwerin.

Zu Gast sind Justizministerin Jaqueline Bernhardt und Katja Rosendahl, Juristin und Leiterin der Schuldnerberatungen der Volkssolidarität Schwerin-Südwestmecklenburg. Gemeinsam informieren sie darüber, welche Möglichkeiten es gibt, für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Eine Patientenverfügung kann festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich dagegen bestimmen, wer stellvertretend Entscheidungen treffen darf.

Der Vortrag beginnt um 14 Uhr im Haus der Begegnung, Perleberger Straße 22, in Schwerin. Der Eintritt ist frei.

Eine Anmeldung ist unter 0385 3000818 oder per E-Mail an info@hdb-sn.de möglich.


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