(stm/red) Die Schweriner Stadtvertretung hat im Dezember 2025 eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Sie soll Wohnraum in den innenstadtnahen Quartieren Paulsstadt, Schelfstadt, Altstadt und Feldstadt vor der Umwandlung in Ferienwohnungen schützen. Doch bis heute ist die Satzung nicht in Kraft getreten – sie wurde weder ausgefertigt noch veröffentlicht. Grund dafür ist eine veränderte Rechtslage auf europäischer Ebene, die mittlerweile zwar auf Landesebene geregelt ist, deren praktische Umsetzung aber noch auf sich warten lässt.
Was ist die Zweckentfremdungssatzung?
Mit der Satzung wollte die Stadt eine Rechtsgrundlage schaffen, um die Umwidmung von regulärem Wohnraum in Ferienwohnungen in den besonders betroffenen Stadtteilen zu stoppen. Die Verwaltung begründete den Schritt mit einer „Wohnraummangellage“ in diesen Quartieren, die seit der Aufnahme des Schweriner Residenzensembles in die UNESCO-Welterbeliste verstärkt durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte entstanden sei. Eine Auswertung von Buchungsplattformen hatte Anfang 2025 allein für die Paulsstadt 32 und für die Schelfstadt 21 Ferienwohnungen ergeben. Die Satzung sah unter anderem eine Genehmigungspflicht für die Zweckentfremdung, eine Anzeigepflicht für Leerstand sowie eine Kennzeichnungspflicht für Ferienwohnungen mit einer amtlichen Wohnraumnummer vor.
Was wurde beschlossen?
Ursprünglich war die Satzung nur für die Paulsstadt und die Schelfstadt geplant. Nach einem Änderungsantrag der Ortsteilvertretung Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg vom 15. Oktober 2025 wurde der Geltungsbereich im weiteren Verfahren jedoch auf die Altstadt und die Feldstadt ausgeweitet. Die Stadtvertretung bestätigte diese Erweiterung in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2025. Ein weiterer Änderungsvorschlag, das Inkrafttreten der Satzung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Mai 2026 zu verschieben, wurde im Hauptausschuss jedoch abgelehnt. Die Satzung sollte ursprünglich am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Ein Beschluss zur Überprüfung der Entwicklung nach einem Jahr wurde ebenfalls gefasst.
Der aktuelle Stand: Neues Landesgesetz in Kraft – digitale Plattform fehlt
Das alte Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2021, auf das sich die beschlossene Satzung stützt, war in der Praxis wenig erfolgreich. Bis Mitte 2024 hatte keine einzige Gemeinde im Land von der Ermächtigung zum Erlass einer Satzung Gebrauch gemacht – die Hürden galten als zu hoch, der Verwaltungsaufwand als zu groß.
Seit dem 20. Mai 2026 gilt nun in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung. Sie regelt europaweit den digitalen Datenaustausch zwischen Vermittlungsplattformen wie Airbnb, Behörden und Gastgebern. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat daraufhin ein neues Zweckentfremdungsgesetz beschlossen, das bereits am 20. Mai 2026 in Kraft getreten ist und die Vorgaben der EU-Verordnung in Landesrecht umsetzt.
Kern des Problems ist jedoch die digitale Umsetzung. Die EU-Verordnung verpflichtet die Gemeinden, ein digitales Registrierungsverfahren einzurichten, bei dem jede Ferienwohnung eine Registrierungsnummer erhält, die in Online-Angeboten anzugeben ist. Plattformen müssten dann Daten an eine zentrale Zugangsstelle – in Deutschland die Bundesnetzagentur – übermitteln, wo sie von den Kommunen abgerufen werden können.
Nach Einschätzung der Verwaltung und des Städte- und Gemeindetages ist die Einrichtung eines solchen Verfahrens für eine einzelne Gemeinde mit erheblichem finanziellem, personellem und organisatorischem Aufwand verbunden. Zudem drohe eine Zersplitterung der IT-Landschaft. Die Stadt vertritt daher die Auffassung, dass eine sinnvolle Prüfung der Anpassung der Satzung erst möglich ist, wenn auf Landesebene eine praktikable Lösung für das Registrierungsverfahren in Sicht ist.
Warten auf die Landesregierung
Denn das neue Landesgesetz allein reicht nicht aus – es muss eine landesweit einheitliche digitale Registrierungsplattform geschaffen werden, über die die Kommunen ihre Satzungen überhaupt effektiv vollziehen können. Bislang fehlt eine solche Lösung. Da Schwerin die erste und bislang einzige Kommune in Mecklenburg-Vorpommern ist, die eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen hat, will die Stadt das weitere Verfahren zudem nur in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindetag festlegen.
Zwischen dem politischen Willen der Stadtvertretung und der tatsächlichen Wirkung klafft derzeit eine große Lücke. Die Zweckentfremdungssatzung ist ein beschlossener, aber nicht vollzogener Schutz für den Wohnraum in der Schweriner Innenstadt. Ob und wann sie in der Praxis greifen wird, hängt nun von der Lösung der digitalen Hürden auf Landesebene ab.















Eine Antwort zu „Ferienwohnungen machen, was sie wollen – Schwerin fehlt die digitale Keule“
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